Kontakt
und Hilfe

Mißhandlungen + Vorfälle
Home
Mißhandlungen
Sitemap
Aktuelles
Offene Fragen
Presse
Kontakt
ctt Krankenhaus
caritas trier
ctt Ethikkom.
Kathol. Kirche
Staatsanwaltschaft Trier
Stadtrat BKS
ctt Regionalbeirat
Gästebuch

-> Zeugenaussagen   -> offene Fragen

In dieser Liste versuchen wir einen Überblick zu geben über den Wahnsinn, der sich im caritas Krankenhaus abspielte. Die Liste basiert auf schriftlich fixiertem Material der ermittelnden Kriminalpolizei bzw. auf den Akten aus dem Strafprozeß und den Aussagen der Zeugen vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts in Trier. Die zehn Fälle, die durch die Staatsanwaltschaft zur Anzeige gegen eine damals 22-jährige Kinderkrankenschwester gebracht wurden, sind besonders gekennzeichnet. Diese zehn Fälle sind nach Aussage des Gerichts-Gutachters eindeutig nur durch gewaltsame Mißhandlungen der Kinder zu erklären. Aus den Unterlagen gingen aber eine Vielzahl weiterer Auffälligkeiten hervor. Aus diesen weiteren Auffälligkeiten wurden hier drei hinzugefügt (dadurch gekennzeichnet, daß diese keine Anzeigennummer aufweisen).

Kurzfassung:
   8. Juni 98 HÄMATOME AM AUGE bei QUIRIN
  
22. Juni 98 OBERSCHENKELSPIRALBRUCH nach Kaiserschnittgeburt bei LENA
  
25. Juni 98 HÄMATOME AM AUGE bei JANOS
  
5. Juli 98 OBERARMBRUCH bei Jeanette
  
19. Juli 98 HÄMATOME (z.T. streifenförmig und mit Blutungen) IM GESAMTEN GESICHT
        BIS ZUM BRUSTBEIN bei RONNY

  
20. Juli 98 HÄMATOME IM GESICHT UND AUF DEM RÜCKEN bei HENDRIK
  
5. November 98 RIPPENSERIENFRAKTUR bei MERIT
  
23. Januar 99 SCHÄDELBRUCH bei LEONIE
  
28. Januar 99 HAUTEINRISSE HINTER DEM LINKEN OHR bei CHRISTINE
  
29. Januar 99 SCHÄDElBERSTUNGSFRAKTUR bei DARIA

 

Im Juni 1998 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

8. Juni 98: Quirin Sch. (Strafanzeige Fall 10), geboren am 28.5.98 durch Kaiserschnitt, vollkommen gesund, U1-Untersuchung ok!
Mißhandlung: Quirin wird im Alter von von ca. 11 Tagen so mißhandelt: “durch Schläge massive Hämatome an den Augen, mit deutlicher Blauverfärbung und Anschwellung der gesamten Augenpartie”    
(nach oben)

22. Juni 1998: Lena M. (Strafanzeige Fall 9), geboren am 21.06.98 durch Kaiserschnitt,
die U1-Untersuchung zeigte, daß alles in Ordnung und ohne Auffälligkeiten war; die Geburt lag rd.. 3,5 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin;
Mißhandlung: Lena wird im Alter von einem Tag so mißhandelt: “... durch gewaltsames Drehen des linken Beines oder des linken Oberschenkels um die Längsachse, einen Spiralbruch des linken Oberschenkels” zugefügt.
Im Klinikalltag zeigte sich, daß das Lenas linkes Bein geschwollen war wegen eines Oberschenkelspiralbruches (nach Kaiserschnitt). Eine Röntgenaufnahme mit dem Oberschenkelspiralbruch wurde dem Krankenhaus-Gynäkologen, bei dem Mutter in Behandlung war,  vorgelegt. Während der operierende Gynäkologe darlegt, daß dieser Bruch nicht von der Geburt her erklärt werden kann, geht sein Kollege hin und beginnt mit ihm dahingehend zu streiten, daß es ihm aber doch passiert sein müßte. Zu beachten: laut Zeugenaussagen gab es keine Auffälligkeiten bei der Geburt und bei der durch den Gynäkologen Dr. E. durchgeführte U1 war alles ok. Laut Hebamme H. verlief bei der Geburt alles ok. Klarheit könnte der OP Bericht des Kaiserschnitts liefern, der Pflicht ist. Genau aber dieser OP-Bericht ist mitlerweile verschwunden, nicht mehr auffindbar. Das Kind wurde verlegt ins Mutterhaus nach Trier
Reaktionen im Krankenhaus: Arzt. H.vermutete zunächst als Ursache eine Glasknochenerkrankung. Diese Erklärung wurde, weil zu abwegig, fallengelassen. Es folgte eine Auseinandersetzung zwischen Dr. E. und H. um die Frage, was die Ursache für diesen seltsamen Bruch sein könne. Zunächst bestand Dr. E. darauf, daß ihm während der Kaiserschnittgeburt kein Fehler unterlaufen sei, schon garnicht irgend etwas, was diesen Bruch erklären könne. H. bestand darauf, daß es seinem Kollegen (obwohl dieser dienstälter und daher wohl auch berufserfahrener ist) doch passiert sein müsse. Schlußendlich nahm Dr. E. die Schuld auf sich, nach dem Motto: “na gut, dann ist es mir eben passiert - und ich habe meine Ruhe”. Das war ein großer Fehler. Hätte er zu seiner eigenen Wahrnehmung gestanden, wäre das Grund gewesen weiter nach Ursachen zu ermitteln. Weiter Mißhandlungen wären zumindest erschwert wenn nicht sogar ausgeschlossen worden! Zu einer weitgehend objektiven Klärung könnte man kommen, wenn man den Bericht zum OP Verlauf lesen würde, aber seltsamerweise fehlt dieser: Im Verlauf des Strafprozesses war der OP Bericht nicht existent, er war nicht auffindbar. Der OP Bericht ist mitlerweile aufgetaucht. Besonderheiten über eine schwierige Kaiserschnittgeburt finden sich NICHT!!! Woher er mitlerweile kommt, wissen wir Eltern nicht! Ob die StA Trier hierzu etwas sagen können wird?
Unter Bischof Spital / Protokoll hierzu nachzulesen: 8.g. Oberschenkelspiralbruch bei L. M. nach Kaiserschnitt. Die Vermutung einer Glasknochenerkrankung, die von einem Arzt angestellt wurde, ist nach Aussage von Fachleuten mit denen Dr. M. gesprochen hat, nicht haltbar. Dann hätten bei diesem Kind eine Reihe anderer zusätzlicher Brüche (solche die weniger Kraftaufwand erfordert hätten) auftreten müssen. Dies war aber nicht der Fall.
Herr Sch. führt aus:  Im Falle des Oberschenkelspiralbruchs hätte sofort gehandelt werden müssen. Der Spiralbruch sei auf der Röntgenaufnahme erkennbar gewesen. Durch das Nichthandeln sei quasi etwas vertuscht worden. In einer internen Befragung (wahrscheinlich Dienstag abend 25.1.00) habe man den betreffenden Arzt gefragt, ob er sich diese Röntgenaufnahme angesehen habe? Darauf habe dieser bis heute nicht geantwortet. Herr Sch. ist der Überzeugnung, daß hier von Seiten des Belegarztes hätte
reagiert werden müssen, das sei offensichtlich.
    (nach oben)

25. Juni 1998, Janos B. (Strafanzeige Fall 8), am 24.6.98 gesund geboren nach einer anstrengenden aber dennoch problemlosen Geburt, U1-Untersuchung ok!
Mißhandlung: deutliches Hämatom am rechten Auge. Im Alter von einem Tag wird Janos mißhandelt: “...richtig dick geschwollen und blau, schwarz, gelb verfärbt”. Abwegige Erklärung des Gynäkologen zur Ursache: “Silbernitrat-Augentropfen sind die Ursache” . Ein Tage später hinzugezogener Augenarzt diagnostiziert: “es hat wahrscheinlich jemand auf das Auge geschlagen”.
Wurde eine Augenprophylaxe dokumentiert? U2 am 27.6.98 durch Dr. K.: Clavicularfraktur li, sonst nichts feststellbar; 28. od 29.: deutliches Hämatom re Auge, "richtig dick geschwollen und blau, schwarz, gelb verfärbt" (Mutter), lt. Gynäkologe Dr. Sch. u. Sr. D. des Krankenhauses: Ursache Silbernitratlösung zur Augenprophylaxe. Lt. Augenarzt Dr. Sch. verursacht einige Tage nach der Geburt: draufgeschlagen, draufgefallen.      (nach oben)

 

Im Juli 1998 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

5. Juli 1998, Jeanette E. (Strafanzeige Fall 7), geboren am 3.7.98, normale Geburt ohne Komplikationen, 5. Kind der Mutter, U1-Untersuchung ok!,
Jeanette wird im Alter von 2,5 Tagen mißhandelt: “... übte gegen das Kind bewußt körperliche Gewalt aus und brach ihm den rechten Oberarm”.
Jeanette E. A7 3.7.98, 23:20 ?KM normale Geburt, 5. Kind d. Mutter, ohne Komplikationen; Kindergelbsucht, sonst ok. A Haas H Rychlik ca. 5.7.98 8.7.98 Entl. aus KH Kues Verdacht auf Clavicularfraktur re im Krankenhaus Kues; Sr. Jung-Pfeifer: war Lage-u.schmerzempfindlich; Kind trank wenig, wurde meist schreiend gebracht; Oberarmbruch, re festgestellt im KH Wittlich; U2 durch Liebhold, angebl. keine Reaktion bei Moro-Test Computerliste CL6 Heyna 2.2.99 He3 Ferring 5.2.99 Fe5 Klären K4 PI 19.2.99 P5 Übergabebuch 6.7.: schont re Arm       (nach oben)

19. Juli 1998, Ronny B. (Strafanzeige Fall 5), geboren am 15.5.98, Ronny wurde vollkommen gesund mit seiner Mutter in das Krankenhaus gebracht, weil diese stationär behandelt wurde.
Für die Mißhandlungen bei Ronny, hat sich das Stichwort "Rasselverletzungen" eingeprägt. Ronny wurde im Alter von zwei Monaten so mißhandelt: “...schlug Ronny mit der Hand mehrfach fest ins Gesicht. Das Kind erlitt im Gesicht von der linken Stirn bis zum Unterkiefer Blutergüsse, die im Bereich der Wange streifenförmig waren. Im Bereich der Augen kam es zu blutungen (über und unetr beiden Augen) sowie weiterhin zu Anschwellungen der echten Wange bis hinter das Ohr und über den Unterkiefer hinunter bis zum Hals und zum Brustbein.” ! ! !
Hämatome im ganzen Gesicht, streifenförmig (Finger),  rechtes Auge zugeschwollen, nur linke Wange frei, punktförmige Blutungen über dem Brustbein; Kinderärztin Fr. Dr. L., Pflegedienstdirektor H. und alle anderen, bis zum Verwaltungsdirektor (viele dieser Personen haben selbst Kinder) akzeptieren die lächerliche Erklärung, daß sich Ronny diese Verletzungen SELBST beigebracht hätte. Die sollte durch eine einfache kleine Rassel geschehen sein, die in seinem Bettchen lag! Dieser Fall führte zu einem Vermerk in der Kinderkurve und im Übergabebuch und wurde nach Aussagen von Krankenhausbediensteten im gesamten Haus diskutiert.
Daß die streifenförmigen Hämatome durch Schläge mit der Hand ins Gesicht, nicht aber mit der lächerlichen Rassel, die vor Gericht als Beweismittel gezeigt wurde, erklärbar waren, interessierte wiederum scheinbar niemanden!     
(nach oben)

20. Juli 1998, Hendrik H. (Strafanzeige Fall 6), geboren am 19.7.1998, normale Geburt ohne Komplikationen,“schöne, schnelle Geburt”, 2. Kind d. Mutter; U1 o.k.
Mißhandlung von Hendrick im Alter von einem Tag: Hämatome an Wange und entlang der Wirbeksäule; Verdacht auf multiple Hämangiome: li Gesicht, li Schädel, re Rücken, re Oberschenkel, li Gesichtshälfte angeschwollen und gerötet; Eintrag in der Kinderkurve.
Am 20.7.98 Überweisung ins Mutterhaus nach Trier durch die Kindeerfachärztin Fr. Dr. L. mit der "Verlegenheitsdiagnose" >Sturge-Weber-Syndrom<. An diese Diagnose hat Fr. Dr. L. nach eigener Aussage zu keiner Zeit geglaubt. Es war eine wiisentliche Falschdiagonse. Kann die Motivation positiv genannt werden: mit einer Überweisung in eine andere Klinik dort vielleicht Dinge klären zu lassen, die hier nur vermutet/gedacht, aber nicht ausgesprochen wurden? Reicht das? Ist dies nicht vielmehr ein bewußtes Verschleiern und bewußt billigendes Inkaufnehmen der Vorgänge, die mit Ronny schon einen Tag zuvor zu einer wissentlichen Falschdiagnose geführt hatten? Und damit billigendes Inkaufnehmen weiterer Säuglingsmißhandlungen?
In Trier wurde auch nach drei Tagen keine stichhaltige Enddiagnose gestellt. Wie die Hämatome verursacht worden waren wurde nicht geklärt! Man gab sich damit zufrieden, daß die Diagnose >Sturge-Weber< falsch sei. Eine Rücksprache mit der diagnosestellenden Kinderfachärztin Fr. Dr. L. zur Klärung der Ungereimtheiten gab es offiziell nicht. Gewalteinwirkung sei in Trier zwar diskutiert worden, Konsequenzen gab es keine! Fr. Dr. L. wiederum wendet sich, so die offizielle Aussage, auch nicht nach Trier, um nachzufragen oder zu klären!     
(nach oben)

21. Juli 98, Leon Sch., (in den Polizeiakten vermerkt, aber nicht zur Anzeige gebracht); geboren am 17.7.98,  normale Geburt
Auffälligkeiten: linker Arm schmerzempfindlich, Ursache ungeklärt     
(nach oben)

 

Im September 1998 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

07. September 98, Anne K., (in den Polizeiakten vermerkt, aber nicht zur Anzeige gebracht); geboren am 6. September 98 per Kaiserschnitt ohne Komplikationen, ca. 3 Wochen vor berechnetem Gebrutstermin, U1 o.k.,
Auffälligkeiten: Hämatom am rechten Auge, ca. 1DM groß
Erklärung durch Krankenhauspersonal: Zange sei Ursache! (Anm.: 1997 bei 240 Geburten Unterlagen des Krankenhauses keine einzige Geburt mit Zange!), U2 am 8.9. durch Fr. Dr. L.: Hämatom li temporal     
(nach oben)

 

Im November 1998 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

5. November 1998, Merit B., (Strafanzeige Fall 4), geboren am 4.11.98 per Spontangeburt als 3. Kind d. Mutter, U1-Untersuchung o.k.; in U2-Untersuchung durch Fr. Dr. L. wird alles ok beschrieben;
Merit erlebte ihre Mißhandlung im Alter von zwei Tagen: “... vorsätzlich körperliche Gewalt gegen das Kind ausgeübt und brachte ihm, möglicherweise durch einen Schlag mit der Handkante oder mit einem harten Gegenstand, eine Fraktur der 7. Rippe etwa 2 cm rechts neben der Wirbelsäule bei. Möglicherweise waren auch die 6. und 8. Rippe in Mitleidenschaft gezogen (gebrochen), dies konnte nicht hinreichend sicher festgestellt werden.”
Anklageschrift: Rippenserienfraktur
, 3 Rippen (5. - 8. Rippe, 5. angebrochen); Die Mutter hatte dem Gynäkologen Hrn. Dr. Sch. die Röntgenergebnisse (Rippenserienfraktur) mitgeteilt. Dr. Sch. kommentierte: nicht von der Geburt her erklärbar! Ebenso wurde Sr. D. informiert.
-> Zeugenaussage Dr. Sch.
13.11.98 im Mutterhaus Trier geröngt nach Überweisung durch Kinderarzt Dr. S.
(nach oben)

Im Dezember 1998 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

10. Dezember 1998, Joshua K.; (wurde ermittelt, aber nicht zur Anzeige gebracht); geboren am 7.12.98 per Kaiserschnitt ohne Komplikationen; U!-Untersuchung ok,  U2 durch Fr. Dr. L.: Kopfasymmetrie und auffällige Kopfform, Schiefhaltung des Kopfes. Dr. L. erklärt dies durch die Lagerung vor der Geburt; Sr. H. macht aufmerksam auf 2 - 5 DM großen blauen Fleck am linken Gesäß . Ursache ungeklärt. Vermerkt im Übergabebuch            (nach oben)

31. Dezember 1998, Philipp B.; (wurde ermittelt, aber nicht zur Anzeige gebracht);
geboren am 30.12.98 durch Spontangeburt ohne Komplikationen, U1-Untersuchung ok ; Druckstelle im Gesichtsbereich und Scrotalhämatom; Kinderärztin Fr. Dr. L. erklärt bei U2: die Gynäkologen führten das Scrotalhämatom auf die"etwas schnelle Geburt" zurück! Hämatom war ca. 1 bis 1 1/2 Wochen sichtbar;  Vermerkt in der Kinderkurve.     
(nach oben)

 

Im Januar 1999 in der Säuglingsstation des caritas Krankenhauses

23. Januar 1999, Leonie M. , (Strafanzeige Fall 3), geboren am 22.1.99 durch geplanten Kaiserschnitt 1 Woche vor errechnetem Geburtstermin, U1-Untersuchung ok und kein Kephal-Hämatom! Laut Gynäkologe Dr. Sch. geboren ohne Schwellung am Kopf!
Leonie erlebt ihre Mißhandlung im Alter von einem Tag: “...fügte durch stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf - sei es durch einen Schlag mit einem harten Gegenstand gegen den Kopf oder durch Anschlagen des Kopfes an einen harten Gegenstand (Wand) - einen Bruch des Scheitelbeines mit intracerebralen Blutungen und einer Subarachnoidalblutung zu.” Folgen: “Untergang (Zerstörung) von Hirngewebe nicht unerheblichen Ausmaßes” ... “irreversible Schädigung des Hirngewebes”. “wurde wahrscheinlich mit einem Kissen oder Decke minutenlang gewürgt unter Einsatz beider Hände und Druck mit dem gesamten Oberkörper, so daß der Schädel stumpf gebrochen wurde”. Leonie hatte somit ein Nahtoderlebnis. Spätfolgen bis heute deutlich vorhanden, u.a. massive Sprachbehinderung. Seit drei Jahren macht sie verschiedene Therapien, die bezüglich ihrer körperlichen Beinträchtigungen aufgrund der Mißhandlung (Hemiparese) deutlich positive Erfolge zeigte. Heute suchen wir nach spezifischen Therapien zur Verbesserung Ihrer sprachlichen, kognitiven und verbliebenen körperlichen Beeinträchtigungen.
Arzt Dr. H., der Leonie mit dem Babynotarztwagen nach Trier ins Mutterhaus bringt, erkennt das Hämatom und die zugehörige Schwellung am Köpfchen sofort! Dies ist nicht von der Geburt her erklärbar. Das Ärzteteam der Kinderintensivstation des Mutterhauses erkennt volle 10 Tage lang nicht den Schädelbruch! Fehldiagnosen in Richtung Infektion und später in Richtung einer unklaren Stoffwechselerkrankung! Wäre nicht
Daria mit einem Schädelbruch eingeliefert worden, hätten wir unsere Tochter mit dieser falschen Diagnose (unklaren Stoffwechselerkrankung!) irgendwann mit nach Hause bekommen. So haben die Ärzte des Mutterhauses zunächst nichts dazu beigetragen, die Serie der Mißhandlungen zu stoppen.      
-> Zeugenaussage Dr. Sch. zu Leonie (nach oben)

28. Januar 1999, Christine Sch.; (Strafanzeige Fall 2), geboren am 26.01.99 per Spontangeburt ohne Komplikationen, U1-Untersuchung ok,
Christine erlebt im Alter von zwei Tagen folgende Mißhandlung: “... verletzte das Kind absichtlich, indem sie ihm hinter dem linken Ohr, wahrscheinlich durch festes Zudrücken mit den Fingernägeln einer Hand, zwei hintereinander liegende Einschnitte zufügte”, “hinter dem linken Ohr befand sich Blut, das Ohr ließ sich, im Gegensatz zu dem anderen nach vorne klappen”, “fast wie Schnittwunden”, “zudem eien leicht bläulichen Fleck an der linken Stirn”, Vermerk in der Kinderkurve         
(nach oben)

29. Januar 1999, Daria W.; (Strafanzeige Fall 1),  geboren am 28.1.99 per geplantem Kaiserschnitt, geboren ohne Hämatom und ohne Schwellung am Kopf; U1-Untersuchung ok,
Daria erlebt im Alter von 1,5 Tagen folgende Mißhandlungen: ... verletzt das Kind vorsätzlich unter Anwendung massiver stumpfer Gewalt ... durch Aufschlagen des Kopfes gegen die Wand, auf einen Tisch oder auf den Boden ... wodurch eine Schädelfraktur auf der rechten Kopfseite mit traumatischer Subarachnoidal- und Hirnblutung erlitt” ... “allein ein Sturz aus einer normalen Höhe reicht nicht aus ...”. Ohne Babynotarztwagen und Kinderintensivstation wäre Daria gestorben! Verlegung ins Mutterhaus Trier. Auch bei ihr sind Spätfolgen deutlich erkennbar! Erst nach ihrer Einlieferung erkannten die Ärzte bei
Leonie den Schädelbruch!  
-> Zeugenaussage Dr. Sch zu Daria    (nach oben)                 

[Home] [Mißhandlungen] [Sitemap] [Aktuelles] [Offene Fragen] [Presse] [Kontakt] [ctt Krankenhaus] [caritas trier] [ctt Ethikkom.] [Kathol. Kirche] [Staatsanwaltschaft Trier] [Stadtrat BKS] [ctt Regionalbeirat] [Gästebuch]