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-> Fakten zu den Mißhandlungsfällen

-> Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, die nicht gegen die Mitverantowrtlichen ermitteln will (wird noch eingestellt).

Fakten zu den einzelnen Fällen:

1. Quirin Sch ., geb. 28.05.1998 (Sectio) Patient von Dr. Janos E. / Dr. Michael Sch.

Diagnose: Massive Haematome an den Augen mit deutlicher Blauverfärbung und Anschwellung der gesamten Augenpartie

U2-Untersuchung durch Kinderarzt Dr. K. am 02.06.99 (lt. Aussage der Mutter/HA Seite 342-345), war das noch bevor die Haematome aufgetreten sind, was am 08. oder 09.06.99 der Fall war.)

Dieser Fall wird in der Liste der leitenden Kinderschwester des CKH Sr. Doris K. (HA Seite 118) aufgeführt: “Kind in Petra’s Dienst, Nachtdienst, geschrien, angeblich die ganze Nacht, morgens dicke geschwollene Augen.” Wenn das “normal” und eine akzeptabler Erklärung gewesen wäre, wozu schrieb Sr. Doris dieses “Normale” dann in Privatnotizen gesondert auf? Was vermutete Sie? Warum sprach Sie nicht darüber mit den Gynäkologen, dem Kinderarzt, dem Pflegedienst- oder dem ärztlichen Direktor? Gab es kein Vertrauen? Gab es Ängste? Wovor?

Aussage der Mutter (Vernehmung am 17.02.99, (HA Seite 342-345):
Kind wurde ihr morgens von Sr. Petra A. gebracht. Es hätte die ganze Nacht geschrien und die Augen seien davon rot.
Dr. Michael Sch. meint zur Mutter, Frau Sch.: “Die Anschwellung der Augen des Kindes sei durch das lange Weinen möglich und eventuell sei eine Ader aufgrund des Weines geplatzt .”

Die Mutter erinnerte sich: “Irgendeine Schwester,..., erwähnte, daß sie solche Augen bisher noch nie gesehen habe.”

Aussage Dr. Michael Sch. am 24.02.99 (HA Seite 404-411):
“Eine Veränderung im Bereich der Augen wurde von mir mit den Eltern besprochen.
Ich habe diese Veränderung auf die Silbernitrattropfen zurückgeführt.”

Anm.: Die Mutter hörte von der Theorie, dass Silbernitrattropfen die Hämatome an den Augen erzeugt haben sollten, zum ersten Mal in der Hauptverhandlung des Strafprozesses .

Auf Befragen gibt Dr. Michael Sch. an, dass “er eine solche Reaktion auf die Gabe von Silbernitrattropfen noch nie gesehen hätte.”

Frage des Gerichtsgutachters Dr. Buhmann: “Halten Sie eine solche Veränderung nach 13 Tagen für möglich?” (Die Silbernitrattropfen wurden direkt nach der Geburt gegeben!!!).

Antwort Gynäkologe Dr. Michael Sch.: “Jetzt im nachhinein kann ich sagen, daß ich mir die Augen mit Sicherheit genauer ansehen würde.”

Frage des Gerichtsgutachters Dr. Buhmann: “Haben Sie bisher schon einmal eine solche Veränderung mit Übertritt der Blutung auf die Lider nach Gabe dieses Medikamentes gesehen?”

Antwort Dr. Michael Sch.: “Nein.” und weiter: “Auf Frage gebe ich an, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß solche Auffälligkeiten, die noch 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu sehen gewesen sein sollen, durch Weinen über die gesamte Nacht entstehen könnten.”

Anmerkung: Silbernitrattropfen werden den Kindern am Tag der Geburt verabreicht, die Haematome traten aber erst um den 08.06.99 auf. Befragte Hebammen und die Herstellerfirma weisen eindeutig darauf hin, dass durch Silbernitrattropfen KEINE HÄMATOME AN AUGEN ERKLÄRBAR sind.

Aussage leitende Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99):
Die
leitende Schwester der Kinderstation Frau K. hat zu Quirin Sch. nichts gesagt.
Wieso hat sie diesen Fall aber notiert (s.o.)? Wieso hat dieser Widerspruch den Staatsanwalt H. und den Richter G. nicht zu Fragen angeregt?

Aussage Sr. Inge P. (Vernehmung am 19.02.99, HA Seite 379-382):
“Gleichwohl kann ich sagen, daß mir bis heute eine solche (vergleichbare) Begebenheit noch nicht aufgefallen ist.”

Fragen zu Quirin Sch.:

  • Wieso steht das Kind auf der Liste der leitenden Kinderschwester Doris K.? Und dies zumal Sr. Doris K. während dieser Zeit Urlaub hatte.
  • Wieso gibt Schwester Doris K. andererseits zu diesem Kind keine Aussage vor Gericht?
  • Wieso gibt Gyn. Dr. Michael Sch. fadenscheinige Erklärungen ab?
  • Wieso geht er den Dingen nicht auf den Grund?
  • Wieso werden diese Fragen weder vom Staatsanwalt H. noch vom Richter G. oder seinen Beisitzern noch vom Verteidiger RA M. gestellt?

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2. Lena M., geb. 21.06.1998 (Sectio) Patient von Frauenarzt Peter H.

Diagnose: Oberschenkelspiralbruch links

Auch dieser Fall wird in der Liste der leitenden Kinderschwester Sr. Doris K. (HA Seite 118)
aufgeführt:
”Kind Lena M., geb. 21.06.98 Sectio in Steißlage. Am 22.06.98, 15.30 in meinem Dienst, nach
Petra .A.´s Frühdienst, Schwellung des linken Beines. Gyn. Peter H. informiert; Röntgen, Oberschenkelbruch, Verlegung am 23.06.98 ins Mutterhaus Trier.”
Anm.: Nach übereinstimmender Aussage mehrerer Kinderschwestern war es den Schwestern nicht erlaubt eigenmächtig einen Kinderarzt in dringenden oder unklaren Fällen zu rufen. Die Verantwortung einen Kinderarzt hinzuzurufen oblag einzig nur den Gynäkologen. Deren Weisungen hatten die Schwestern zu folgen!

Aussagen von Mutter Michaela und Peter M. (Vernehmung am 18.02.99, HA Seite 374 bis 378):

“Bis Montag abend war alles unauffällig. Wir bekommen am Montag abend von Gyn. Peter H. die Nachricht, bei Lena sei der Oberschenkel gebrochen. Der Gyn. Peter H. hatte keine richtige Erklärung dafür , evtl. könnte Knochenkrankheit die Ursache sein, hält dies aber gleichzeitig auch wieder für kaum wahrscheinlich?! Der Vater sprach den Gyn. Peter H. daraufhin direkt an, ob Lena evtl. jemandem hingefallen sein könnte. Peter H. meinte aber, daß er sehr zuverlässiges Personal habe und er ausschließe, daß so etwas passiert sein könnte.”

Aussage Gyn. Dr. Michael Sch. (Vernehmung am 24.02.99, HA S. 404-411):
”Er assistierte bei der Sectio, die eine normale Sectio ohne Komplikationen war. Er hat das Kind danach nicht mehr gesehen.”

Aussage Gyn. Peter H. (Vernehmung am 25.02.99, HA S. 419-425):
”Er wurde von Sr. Doris K. auf eine Oberschenkelschwellung aufmerksam gemacht. Er hatte sofort bei Untersuchung Verdacht auf Fraktur und ordnete Röntgenbilder an. Röntgen bestätigt den Verdacht auf einen Bruch. Daraufhin nimmt er Rücksprache mit den Chirurgen des Hauses. Diese empfehlen Vorstellung beim Kinderchirurgen. Kind wird am nächsten Morgen zur Kinderchirurgie Mutterhaus/Trier verlegt. Zuvor Rücksprache mit Dr. Janos E. (Dr. E. hatte vertretungsweise die Sectio durchgeführt, Anm.) und nach Geburtsverlauf gefragt. Der geburtsführende Gynäkologe
Dr. Janos E. erklärt, daß er sich diese Fraktur nicht als bei der Geburt verursacht, vorstellen kann. Die Kindesentwicklung sei außerordentlich leicht gewesen (HA Seite 412-418). “Ich (Frauenarzt Peter H.) bin daraufhin von einer Osteogenesis imperfecta ausgegangen.” ...”Einige Zeit später kam ein Schreiben der Kinderklinik, daß nach Rückfragen mit der Uni Bonn keine weitere Diagnostik nötig sei. Daraufhin blieb bei mir der unausgesprochene Verdacht, daß die Verletzung doch durch Herrn Dr. Eber verursacht worden sein könnte. Zu diesem Zeitpunkt war mir nicht bekannt, daß es sich um einen Spiralbruch gehandelt hat. Die Verschiebung des Bruchs hatte ich erkannt.”

Frage von Buhmann:”Können Sie sich erklären, wieso im Verlegungsbericht des Mutterhauses Trier vom 06.07.98 geschrieben steht, daß die Oberschenkelfraktur links direkt pp aufgefallen ist?”

Antwort Haas: “Ich kann mir das nur so erklären, daß ein Kollege des Mutterhauses Trier mich bei einem Telefonat falsch verstanden hat. Ich habe nie davon gesprochen, daß diese Verletzung direkt nach der Geburt aufgefallen ist. Ich habe allerdings mit einem Kollegen des Mutterhauses gesprochen. Den Namen kann ich nicht mehr nennen.”

Frage Gerichtsgutachter Buhmann: “Obwohl die Verletzungen Lena M. u. Ronny B. kurze Zeit hintereinander auftauchten, kam Ihnen nie der Gedanke an eine vorsätzliche Verursachung?”

Antwort Gyn. Peter H.: “Nein. Dieser Gedanke entstand bei mir nicht, den Oberschenkelbruch habe ich gedanklich unseren Geburtshelfern zugesprochen.”

Aussage Dr. Eber vor dem Landgericht im Strafprozeß:

Er ist überzeugt, daß dies nicht bei der Geburt passiert sein kann. Es kommt zu einer Auseinandersetzung mit Gyn. Peter H., der behauptet, die Verletzung müsse Dr. Janos E. bei der Geburt passiert sein. Am Ende der Auseinandersetzung gibt er sich geschlagen und räumt ein, daß dies bei der Geburt geschehen sein könnte. Er legt über die Auseinandersetzung einen Aktenvermerk an, daß er es ausschließt, daß die Verletzung bei der Geburt passiert sein könnte.

Aussage Eber (Vernehmung am 24.02.99, HA 412-418):

Hat komplikationslose Sectio durchgeführt. Erfährt am Montag nachmittag durch eine Schwester, daß das Kind wg. Oberschenkelfraktur nach Trier verlegt wurde (Das Kind wurde lt. Akten erst am Dienstag morgen verlegt, Anm.). Er kann sich Fraktur bei dieser Geburt nicht vorstellen. “Auf Fragen gebe ich an, daß ich am 04.02. von Hr. Verwaltungsdirektor Christopher F. erfahren habe, daß es eine Oberschenkelspiralfraktur war. Beim Ablauf der Geburt kann ich mir eine solche Fraktur noch weniger vorstellen.” ()

Frage von Gitachter Buhmann:”Können Sie sich den Vermerk vom Mutterhaus Trier im Verlegungsbericht erklären, in dem vermerkt ist, daß die Oberschenkelfraktur links direkt pp aufgefallen ist?”

Antwort Gyn. Dr. Janos E.: “Diese Eintragung kann ich mir nicht erklären, insbesondere auch nicht, weil ich den gesamten Sonntag auch Dienst gehabt habe. Eine Information durch die Schwestern habe ich nicht erhalten.”

Aktennotiz und OP-Bericht zum Kaiserschnitt fehlt hier vom 23.06.98

Aussage Dr. Gr./Mutterhaus (Vernehmung am 16.07.99, HA S. 676-679):

“Von den Kollegen war bei Übernahme des Kindes noch nachgefragt worden, ob es sich bei dieser Verletzung um ein geburtstraumatisches Ereignis gehandelt haben könnte. Dies wurde aber verneint.”

Frage: Können sie noch feststellen, von welchem Kollegen welcher Arzt in Bernkastel entsprechend befragt wurde?

Dr. Gr./Mutterhaus: “Ja, das müsste bei einer Nachfrage in meiner Abteilung zu klären sein. Ich werde dies tun und nachberichten.”
“Befragt kann ich angeben, daß ich mit dem Wissen, dass die Geburt eine Sectio war, angeben kann, dass
eine solche Verletzung bei diesem Geburtsverlauf nicht vorstellbar ist. Diese Verletzung ist an und für sich nur vorstellbar durch eine Einwirkung von Außen. ..... was ein Unfall wäre, oder aber auch in einem bewussten Einwirken von Außen,...”

Am 19.07.99 teilt Dr.Gr./Mutterhaus der Kripo Trier mit, daß er niemanden feststellen konnte, der mit einer Person im Krankenhaus Bernkastel gesprochen haben könnte.

Gutachten von Wilske/Buhmann vom 10.03.99

Krankenunterlagen Mutterhaus Trier: Bei der Durchsicht der Krankenunterlagen von Lena M., Mutterhaus Trier, ergibt sich, daß sie am 23.06.98 unter der Diagnose einer geburtstraumatischen Oberschenkelspiralfraktur links und  Vd. a. Apnoeanfall zur stat. Aufnahme kam.

Aussage Klären (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA S. 113-118 und S. 119-123):

“Von dem Mutterhaus Trier wurde damals mitgeteilt, daß diese Verletzung bedingt durch die Steißlage bei der Geburt entstanden sein kann.” (03.02.)

“Soweit ich weiß, wurde von Trier aus angenommen, daß die Verletzung evtl. bei der Geburt entstanden sei.” (09.02.)

Aussage Philipps (Vernehmung am 19.02.99, HA S.257-264):

“Ich wurde von Gyn. Peter H. aufgefordert, entsprechend festzuhalten, ob ich irgendwelche Feststellungen getroffen habe.”

Fragen zu Lena M.

  • Mit welchem Chirurgen hat Gyn. Peter H. Rücksprache genommen? Warum wurde dabei nicht der Gyn. mit hinzugezogen, der doch den Kaiserschnitt geführt hat, und sich sicher war, daß ihm dieser Bruch unmöglich bei der Geburt geschehen sein kann?
  • Warum geht Peter H. von einer Osteogenesis imperfecta aus, wenn er doch mit den Chirurgen gesprochen hat?
  • Konnte man auf der gefertigten Rö.Aufnahme den Spiralbruch erkennen?
    Ja, denn dies führt die ctt in der Kündigung des Gyn. Peter H. als einen der Gründe auf.
  • Peter H. gibt sich im KH-Alltag als kompetent aus und zwar kompetenter als der ältere und berufserfahrenere Kollege Dr. Janos E., dem er in einer Auseinandersetzung die Verletzung zuschreibt und diesen zu überzeugen versucht, daß der Bruch geburtstraumatisch ist. Im Gerichtssaal war er dann aber plötzlich nicht mehr kompetent. Dreimal befragt, ob er denn beurteilen könne wie groß die Kraft sein müsse, um diesen Oberschenkelspiralbruch zu erzeugen und ob dies bei der Geburt überhaupt möglich sei, antwortete er dreimal: “Das kann ich nicht beurteilen, ich bin kein Traumatologe!” !!!
  • Kann Gyn. Dr. Janos E. sich bei dem Tag, an dem er von der Verlegung erfuhr auch irren? Montags war das Kind noch in Bernkastel.
  • Gyn. Peter H. sagt, er hätte Rücksprache mit Dr. Janos E. genommen vor Verlegung. E. sagt, eine Schwester hat ihm von der Verlegung berichtet (HA S. 412-418).
  • Warum erfährt Gyn. Janos E. erst am 04.02.99 von Verwaltungsdirektor Christopher F., daß es sich um eine Oberschenkelspiralfraktur gehandelt hat (HA S. 412-418)?
  • Wenn Hr. Dr. Gr./Mutterhaus sich nicht vorstellen kann, das die Verletzung geburtstraumatisch ist, warum schreibt er dann im Entlassungsbericht “geburtstraumatische Oberschenkelfraktur links”.
  • Gyn, Peter H. wird vom Vater auf Unfallereignis angesprochen, sagt dann sofort und ohne zögern: ein Unfall sei nicht möglich! Woher diese Sicherheit? Warum diese Oberflächlichkeit ohne genauer zu hinterfragen??? Komisch?
  • Wie kommt leitende Sr. Doris K. an die Info vom Mutterhaus?

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3. Janos B. , geb. 24.06.1998, Pat. von Drs. Eber/Schommer.

Diagnose: Verletzung im Bereich des rechten Auge wodurch es zur Ausbildung eines Horner-Syndroms kam.

Steht nicht auf der Liste der leitenden Sr. Doris K..

U2-Untersuchung am 25.06.99 durch Dr. K./Wil, Auge wurde erst danach blau.

Aussage der Mutter (Vernehmung am 18.02.99, HA Seite 369-373):

Auge wurde blau am 28.06. oder am 29.06.99;  Mutter sieht Haematom zum ersten Mal, als Sr. Doris K. ihr das Kind im Frühdienst bringt. (das muß lt. Dienstplan der 29.06.99 sein, Anm.) Mutter fragt Sr. Doris K.: Was habt ihr nur mit meinem Sohn gemacht? Habt ihr ihm das Auge blau geschlagen?” Erklärung der leitenden Sr. Doris K.: Dies können Nachwirkungen der Silbernitrattröpfchen sein. (Krankenhaus-Entlassung: 01.07.99).

Die Mutter gibt jetzt an, daß sie gegenüber Gyn. Dr. Michael Sch. bei einer Visite das blaue Auge erwähnt habe, es käme ja vermutlich von den Tröpfchen, daraufhin sagte Dr. Michael Sch., das es schon mal zu Verfärbungen am Auge kommen könne. (Die Silbernitrattropfen können keine Hämatome erklären!!!)

Aussage Gyn. Dr. Michael Sch. (Vernehmung am 24.02.99, HA Seite 404-411)):

Geburt keinerlei Komplikationen. “Ich habe das Kind nur noch im Rahmen routinemäßiger Visiten gesehen, ohne Auffälligkeiten”.

Aussage Dr. Janos E. (Vernehmung am 24.02.99, HA Seite 412-418):

Kann sich an das Kind gut erinnern, wegen des Vornamens. Hat am 30.06.98 sogar die Entlassung vorgenommen. Hat kein Haematom am Auge bei der Entlassungsuntersuchung dokumentiert, kann sich daher bei Vernehmung auch nicht an solches erinnern.

Aussage Sr. Doris K. (Vernehmung am 19.02.99, HA Seite 557-559):

Kann sich an nichts erinnern, weiß aber spontan, daß bei der U2-Untersuchung auch nichts festgestellt wurde.

Fragen:

  • Dieser Fall wurde im Strafverfahren gg. A. eingestellt, gemäß § 154 StOP ???. Petra kann es nicht gewesen sein. Lt. Dienstplan hatte sie überhaupt keinen Dienst. Wer ist der Täter?
  • Wie kommt die Kripo überhaupt auf Kind Janos B.?
  • Lt. Gutachten von Dr. Buhmann hat Dr. Schwarz am 08.02.99 eine augenärztliche Bescheinigung ausgestellt, die den Krankenunterlagen von Janos B. bei seiner Begutachtung beilag. Wie kommt diese Bescheinigung da hinein? Wieso hat die Kripo die Krankenunterlagen von Janos B. überhaupt geprüft?
  • Nach Aussage von Frau B. vom 24.08.2001(gegenüber Frau Hü.) hat Herr Wantzen ihr auf Anfrage bestätigt, keine Unterlagen bzgl. der augenärztlichen Untersuchung vom 08.02.99 ins Cusanus-Krankenhaus geschickt zu haben. Daher nochmals die Frage: Wie kommt diese Bescheinigung in die Krankenakte?
  • Will Sr. Doris K. aufgrund ihrer Reaktion (leugnet vehement mit der Mutter über blaues Auge gesprochen zu haben) vermeiden, daß sie mit der Verletzung diese Kindes in Verbindung gebracht wird?

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4. Jeanette E. , geb. 03.07.1998, Pat. von P. Haas.

Diagnose: Oberarmquerfraktur rechts

Aussage von Mutter E. (Vernehmung am 05.02.99, HA Seite 138-142):

Zuhause erst fällt ihr auf, daß mit dem Arm des Kindes etwas nicht stimmte. Fahren am selben Tag ins KH Wittlich. Oberarmbruch wird diagnostiziert. Kind hat schon im KH BKS viel geschrien und wenig getrunken.

Anmerkung: Das KH Wittlich hat Fam. E. beim Jugendamt wg. Kindesmißhandlung angezeigt. (Verblüffend, daß die Ärzte in Wittlich nur einen der 10 Fälle sehen und gleich den  Schluß ziehen, daß Gewalteinwirkung die Erklärung sein muß! Nur der Täer ist ein anderer).

Liste der leitenden Sr. Doris K.( HA Seite 118) (hier steht Jeanette allerdings an 5.Stelle, d.h. nach Hendrik H.): “Kind E. geb. 3.7.98 Oberarmbruch, erst festgestellt nach Entlassung Krankenhaus. Krankenhaus Wittlich angerufen, ob dieser Bruch bei uns entstanden ist. Dienst Petra, Magret + Elke.”

Aussage Gyn. Peter H. (Vernehmung am 25.02.99, HA Seite 419-425):

Komplikationslose Geburt. An Verdacht auf Clavikular-Fraktur (lt. Übergabebuch Kinderzimmer) kann ich mich nicht erinnern.

Frau E. hat mich 6-8 Wochen nach Entbindung über Fraktur informiert und sich über die Kollegen aus Wittlich beschwert, da diese vorschnell von einer Kindesmißhandlung ausgegangen seien und das Jugendamt informiert hätten.

“Aufgrund dieses Berichtes habe ich keine Verbindung dieser Verletzung zu unserem Haus hergestellt”.

Aussage Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA Seite 113-118, 119-123):

Von dort (KH Wittlich, Anm.) wurde noch bei uns nachgefragt, ob der Bruch bei uns entstanden sei. Bei uns war der Bruch nicht festgestellt worden”....”Ich selbst war wohl auch kurz im Dienst, habe aber auch nichts bemerkt.”

Fragen:

  • Warum hat Gyn. Peter  H. Fr. E. angebrüllt: ”Wie kann man nur nach Wittlich gehen.”
  • Warum steht Kind E. auf Liste Sr. Doris K., wenn Sie doch selbst gar nichts bemerkt hat?
  • Mit wem hat der Arzt vom KH-Wittlich im KH-Bernkastel telefonisch Rücksprache gehalten? Nur mit Sr. K. (siehe Aussage), oder auch noch mit dem behandelten Arzt? Sr. Doris führte zu der Zeit schon ihre Notizen über Säuglinge, bei denen etwas nicht stimmte und konnte sich Zusammenhänge herstellen. Warum zog sie keine Konsequenzen, warum sprach sie mit niemandem?
  • Warum wurde keiner der Ärzte aus dem KH-Wittlich vor dem Trierer Landgericht vernommen? Immerhin haben diese Herrn Erbes der Kindesmißhandlung verdächtigt. Diese Ärzte hätten doch viele brauchbare Informationen über die damalige Situation liefern können.
  • Es stellt sich die Frage: “Durften diese Ärzte nicht vernommen werden, da jemand ganz unabhängiges festgestellt hatte, hier handelt es sich um Mißhandlung?
  • Im Juli 1998 muß die Vermutung “Kindesmißhandlung” im KH-Bernkastel im Raum gestanden haben, speziell Sr. Doris K. wußte darüber!!!!
  • Bei der Vernehmung von Frau E. vor dem Trierer Landgericht wurde der Begriff “Kindesmißhandlung” nur etwas gestreift und nicht weiter intensiviert. Den Richter interessierte dies ebenso wenig wie die Staatsanwaltschaft!?

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5. Ronny B., geb. 10.05.1998 (Wiederaufnahme der Mutter), Patient von Gyn. Peter H.

Diagnose: massive Haematome im Gesicht mit Anschwellung der re. Wange bis ans Ohr und über den Unterkiefer hinunter bis zum Brustbein

Vernehmung der Mutter am 12.02.99 (HA Seite 324-329):

 “Ich hatte schon meine Bedenken, wie Ronny das selbständig hingebracht haben sollte, nahm die Erklärungen der Schwester aber zunächst hin. ... Zu der Entstehung der Verletzungen hat Frau Dr. Inge L. keine Angaben gemacht.... Im Nachhinein haben wir uns zu Hause natürlich schon Gedanken darum gemacht, ob es denn wirklich so sein könnte, dass unserem Kind irgendetwas angetan wurde......Wenn ich mir das jetzt so recht überlege, halte ich es schon für sehr zweifelhaft, dass diese Verletzungen durch eine Rassel von Ronny selbst verursacht sein könnten, ich kann aber natürlich keine näheren Erklärungen machen, ich bin kein Arzt.”

Liste leitende Sr. Doris K. (HA Seite 118): ”19.07.98 In Petra’s Frühdiest Kind B., Aufnahme mit der Mutter, geb. am 10.5.98. In Bauchlage in Abwesenheit von Sr. Petra Verletzungen der linken Gesichtshälfte von Scheitel bis Kinn + beide Augen Hämatome. Vermutlich mit Rassel diese Verletzungen schreiend selbst zugefügt.”

Aussage Gyn. Dr. Michael Sch. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 404-411):

“Ich hatte nur gesprächsweise gehört, daß ein Kind sich auf einer Rassel liegend, Haematome im Gesicht zugezogen haben soll. Dieses Kind habe ich selbst aber nie gesehen.”

Aussage Gyn. Peter H. (Vernehmung 25.02.99, HA 419-425):

Hat nur noch vage Erinnerungen, weiß das Fr. Dr. Inge L. das Kind untersucht hat und den Angaben der Kinderkrankenschwester geglaubt hat, schloß sich der Verursachung der Verletzung durch die Rassel an. Hat das Kind einmal gesehen, kann sich aus spontaner Erinnerung die Haematome nicht mehr vorstellen. Bekommt das Bild des Kindes, auch nach Vorlage des Befundes von Fr. Dr. Inge L. “nicht mehr vor sein inneres Auge”.

“Die Schwester erklärte mir aber (Sonntags), daß sie schon in der Zeit zuvor die Ärzte informiert hatte und sich auch ein Arzt Ronny angeschaut hätte.” Gespräch mit Fr. Dr. Inge L. am Montag.

Aussage Fr. Dr. Inge L. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 398-403):

Am 20.07.98 wurde ich zur Vorsorgeuntersuchung ins Krankenhaus gerufen und bei dieser Gelegenheit wurde ich auch um die Untersuchung des zwei Monate alten Säuglings R.B. gebeten. Mir wurde berichtet, daß das Kind in der Nacht vom 18. zum 19.07. im Bettchen auf dem Bauch auf einer Rassel liegend sich Haematome am Kopf zugezogen habe..... Ich habe die Röntgenaufnahme aus Sicherheitsgründen veranlaßt, da ich selbst die Verursachung durch eine Rassel für nicht sehr wahrscheinlich gehalten habe.” Hat Verdacht auf Unfallereignis nicht geäußert, da die Verwaltung Rasselereignis glaubte. Solch ein Bild bei einem Säugling hat sie noch nie gesehen.
(Anm.: In einem persönlichen Gespräch erklärte Fr. Dr. Inge L., Kinderärztin: “Die haben das ja auch vier Tage lang gesehen!”, nachdem ihr ein Vater davon berichtete, dass sich die Gynäkologen heute hinter ihrer Diagnose verschanzten)

Aussage der leitenden Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA Seite 113-118, 119-123):

“Seit Mai 1998 hat sich das geändert. In der Folgezeit trugen Kinder Verletzungen davon, die uns unerklärlich waren. Aus diesem Grunde habe ich mir Notizen gemacht. Dies aus dem Grund, damit ich evtl. Nachfragen beantworten kann.

Ausschlaggebend war der Vorfall Breitenstein...”

“Der zuständige Krankenhausarzt und der hinzugezogene Kinderarzt haben sich die Verletzungen angesehen”.

Aussage Heidi B. (Vernehmung 19.02.99, HA Seite 383-386):

Keine Aussage zur Nacht vom 18. auf den 19.07.99,

Fragen:

  • Die Haematome bei Ronny waren lt. Pflegedienstdirektor H. und den sonstigen Angaben beeindruckend. Warum kann Gyn. Peter H. sich an solch ein außergewöhnliches Bild nicht mehr erinnern?
  • Wird sich im Kollegenkreis (sowohl Ärzte; die Schwestern sprachen über jeden einzelnen Fall lt. Sr. Margret P.) nicht über ein solch beeindruckendes Verletzungsbild unterhalten?
  • Wieso befindet sich eigentlich eine Rassel auf der Säuglingsstation?
  • Wer hat Fr. Dr. Inge L. berichtet, daß das Kind sich die Verletzung in der Nacht zugezogen hat?
  • Wenn das in der Nacht passiert ist, kann Sr. Petra nicht die Täterin sein!
  • Wieso wurde Fr. Dr. Inge L. nicht gesagt, dass dies innerhalb 15-20 Minuten geschehen sein muss, als Sr. Petra A. bei einer Mutter war?
  • Warum hat Gyn. Dr. Michael Sch. sich (wenigstens interessehalber) das Kind nicht angeschaut? Sonst reden doch alle Gyns. von ihrer großen Sorgfalt.
  • Warum ergaben sich aus diesem Vorfall keinerlei Konsequenzen für Petra A.?

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6. Hendrik H., geb. 19.07.1998

Diagnose: Handgroßes Haematom am Rücken, mehrere kleinere Haematome im Gesicht

Liste der leitenden Sr. Doris K. (HA Seite 118): “20.07.98 Kind H. am Rücken handgroße Stelle mit Hämatom, ebenfalls kleine Hämatome im Gesicht links neben Mund + Stirn. Dienst Petra, Doris + Heidi. Nach Kinderarztbesuch Verlegung. Keine zugefügten Haematome. Bericht aus Trier hat Frau H. uns gebracht.”

Aussage Frau H. (Vernehmung 11.02.99)

Vernehmungsprotokoll ist nicht in den uns überlassenen Akten!!!

Folgende Angaben aus heutiger Erinnerung: Haematome im Gesicht, dicke Lippe und Kratzer schon Sonntags vormittags aufgefallen. Haematome am Rücken sind montags nachmittags aufgefallen. Bei Visite Gyn. Dr. Janos E. auf Haematome angesprochen und diese gezeigt, weil sie Angst hat, Hendrik könnte Bluter sein, verlang Blutuntersuchung. Er sagt, er könne sich nicht vorstellen wovon Haematome herrühren, muß im Kinderzimmer nachfragen, ob da etwas war, verläßt das Zimmer. Kommt kurz darauf wieder zur Mutter ins Zimmer, stimmt ohne weitere Angaben der Blutuntersuchung zu. Am nächsten Tag kommt Gyn. Michael Sch. zur Visite, sagt das Ergebnis der Blutuntersuchung sei negativ, alles in Ordnung. Daraufhin war ich beruhigt und habe nicht mehr nachgefragt. Die Ärzte machten keine weiteren Angaben mir gegenüber bzgl. der Herkunft der Haematome. Leitende Sr. Doris K. und Sr. Inge P. haben in einem Gespräch mit mir (gemeinsam!?) versucht, die Haematome auf geburtstraumatisch bzw. auf eigenes Verschulden (hat nach der Geburt ihr Mann das Kind gebadet und zu fest zugepackt?) zu schieben. Sr. Inge P. sagte noch, solche Haematome hätte sie an einem Kind noch nie vorher gesehen . Hendrik sollte am Mittwoch Frau Dr. Inge L. zur U2-Untersuchung vorgestellt werden. Dienstags abends fragt leitende Sr. Doris K., ob ich einverstanden bin, wenn die U2 erst am Freitag stattfindet, da Fr. Dr. Inge L. sonst extra wegen einem Kind kommen müsse. Sie könnte sehr ungehalten sein .

Freitag, 24.07.98, U2 durch Fr. Dr. Inge L., hat mir gesagt, alles deute auf Gefäßerkrankung hin und Kind muß verlegt werden. Gyn. Michael Sch. war auch anwesend.

Aussage Gyn. Dr. Michael Sch. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 404-411):

“Ich wurde am Tag, als das Kind entlassen werden sollte, von Fr. Dr. Inge L. informiert, daß sie den Verdacht auf evtl. Sturge-Weber-Syndrom habe. Sie zeigte mir das Kind, ohne daß ich es mir selbst genauer angesehen hätte..... Auf Nachfrage gebe ich an, daß ich zu dem Erscheinungsbild keine Angaben machen kann.”

Aussage Gyn. Peter H. (Vernehmung 25.02.99, HA Seite 419-425):

“Auch mit diesem Kind hatte ich persönlich nichts zu tun.”

Aussage Gyn. Dr. Janos E. (Vernehmung am 24.02.99, HA Seite 412-418):

Spontangeburt ohne jegliche Komplikationen, kann nicht sagen, ob er das Kind im Nachgang bei Visiten noch einmal gesehen habe. Wurde erst bei Verlegung von Gyn. Dr. Michael Sch. über die Diagnosestellung von Fr. Dr. Inge L. Sturge-Weber-Syndrom informiert, hat sich daraufhin das Kind angesehen,sagte “das Kind sieht aus, als hätte es jemand durchgeknetet.” Hat diese Auffälligkeiten nicht auf den Geburtsvorgang zurückgeführt. Hat keine diagnostischen Konsequenzen aus dem Gesehenen gezogen.

Aussage Fr. Dr. Inge L., Fachärztin für Kinderheilkunde (Vernehmung am 24.02.99):

“Da ich mir die Hautveränderung nicht erklären konnte, habe ich Gyn. Dr. Michael Sch. und der Mutter des Kindes eine stationäre Untersuchung in der Kinderabteilung des Mutterhauses Trier empfohlen mit der Verdachtsdiagnose Sturge-Weber-Syndrom. Diese Auffälligkeiten waren 4 Tage nach meinen Feststellungen bei dem Kind Breitenstein und aus diesem Grund habe ich auch die Verlegung nach Trier vorgeschlagen.”

Anm.: Diese Aussage wurde in der Vernehmung nicht weiter hinterfragt!!! Es hatte wohl auch niemand ein Interesse daran? (Siehe auch obern zu Ronny B. und wissentliche Falschdiagnose von Fr. Dr. Inge L.)

Aussage Fr. Dr. Inge L. in der Hauptverhandlung im Strafprozeß:

Sturge-Weber war eine Verlegenheitsdiagnose, Fr. Dr. Inge L. gibt zu, daß sie einen Verdacht hatte, daß irgendetwas in dem Haus nicht stimmte und sie diese Diagnose stellte, um das Kind aus dem Hause zu wissen. Sie habe aber selbst zu den Ärzten nichts gesagt, vielmehr hoffte sie auf die Aufklärung aus dem Mutterhaus Trier.

Aussage Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA Seite 113-118, 119-123):

“Von Trier wurde Gewalteinwirkung ausgeschlossen.”

Fragen:

  • Wenn Gyn. Peter H. mit Kind H.H. nichts zu tun hatte, warum steht das Kind dann auf der Liste von Gyn. Peter H., HA Seite 110?
  • Warum hat Gyn. Dr. Janos E. die Blutuntersuchung kleines Blutbild angeordnet? Verdacht der Mutter war doch Gerinnungsstörung. Blutbild sagt nichts über Blutgerinnung aus. Vor Gericht sagt er, befragt durch Fr. H. und Gutachter Dr. Buhmann, aus, die Eltern waren beruhigt”.
  • Warum hat Gyn. Dr. Janos E. keinen Vermerk über die Haematome in der Krankenakte gemacht?
  • Warum wird soviel Wert darauf gelegt, daß die U2-Untersuchung erst ein paar Tage später durchgeführt wird?
  • Schommer sagt zu Hüls, die Blutuntersuchung ist in Ordnung, alles o.k. mit dem Kind, hat das Kind aber doch selbst gar nicht untersucht.
    - Eber u.Schommer hatten keine Erklärung für Haematome, warum wurde nicht weiter nachgeforscht?
    - Frau Klären muß damals an Gewalt gedacht haben, wie sonst kommt sie auf die Aussagen “keine zugefügten Haematome” und “von Trier wurde Gewalteinwirkung ausgeschlossen” (siehe HA Seite 118).
    - Warum hat Klären die U2 verschoben? Etwa weil sie wußte, daß die Haematome bis dann deutlich abgeblaßt waren? Hat sie etwa noch Breitenstein im Kopf gehabt?

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7. Meret B., geb. 04.11.1998, Patient von Drs. Janos E. + Michael Sch., Diagnose: Rippenserienfraktur

U2-Untersuchung am 06.11.98 durch Fr. Dr. Inge L.

Aussage Fr. B. (Vernehmung am 17.02.99, HA Seite 349-353):

Hört erstmals ein merkwürdiges Knacken an Meret am 06.11.98 nachmittags, nach der U2-Untersuchung. Hat nicht mit den Gynäkologen über dieses Geräusch gesprochen. “Ich habe allerdings mehrfach mit den Schwestern gesprochen, sie waren auch der Meinung, daß das Geräusch von der Verdauung her stammen könnte.”

Ist wegen den Geräuschen dann Mittwochs, 11.11.98 zum Kinderarzt Storto, Kind wurde im Mutterhaus geröngt, Rippenserienfraktur wurde festgestellt. Hat am 12.11.98 Dr. Michael Sch. gesprochen und die Verletzungen mitgeteilt, kann sich Verletzung durch Geburt nicht erklären. “Er wies mich noch daraufhin, ob wir schon an irgendeine Knochenerkrankung gedacht hätten.”

Hat am selben Tag auch Sr. Doris K. zu Hause angerufen. “Ich habe der Sr. Doris so durch die Blume die Möglichkeit eröffnet, daß irgendjemand im Kinderzimmer etwas passiert sein könnte ohne dass dieser dies gemeldet hat. Sr. Doris hielt das für nicht möglich und gab mir auch zu verstehen, daß ich meine Tochter ja auch die meiste Zeit oder zumindest mal für eine lange Zeit immer auf dem Zimmer gehabt hätte.”

Liste Sr. Doris K. ( HA Seite 118): “Kind M.B. geb. 4.11.98. Rooming in am 4.11.98 Tag + Nacht, am 5.11. + 6.11.98 Nachts im Kinderzimmer. Freitag Kinderarztbesuch. Samstag Entlassung. Keine Besonderheiten. 11.11.98 Anruf bei mir zu Hause, Kind hätte 3 Rippenbrüche. Nachfrage der Mutter bei Dr. Michael Sch. und Hebamme Martha. Im Dienst waren Sr. Margret, Petra und Elke.

Aussage Dr. Michael Sch. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 404-411):

“Frau B. rief mich einige Tage später an (nach Entlassung, Anm.), und fragte nach ob durch diesen Umstand (Hand seitlich neben dem Gesicht bei Geburt, Anm.), ein Rippenbruch erklärbar sei. Ich habe ihr gesagt, daß ich noch nie davon gehört hätte, daß hierdurch eine Rippenfraktur verursacht worden sei.”

Aussage Peter H. (Vernehmung 25.02.99, HA 419-425):

“Der Name diese Kindes sagt mir nichts.”

Aussage Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA Seite 113-123):

Hat in ihrem Dienst nichts bemerkt.

Fragen:
- Wenn der Name B. dem Arzt Peter H. nichts sagt, warum steht er denn auch auf der Liste von Peter H. (HA Seite 109) ??
- Wenn Sr. Doris K. in ihrem Dienst nichts bemerkt hat, wieso hat sie dann Kind B. auf ihrer Liste festgehalten?

8. Leonie M., geb. 22.01.1999 (Sectio), Patient von Drs. Janos E. + Michael Sch.

Diagnose: Bruch des Scheitelbeines mit intracerebralen Blutungen und Subarachnoidalblutung

Steht nicht auf Liste Sr. Doris K.

Aussage Frau M. (04.02.99, HA  Seite 127-134):

Ihr ist ein Hubbel am Kopf des Kindes aufgefallen, kann nicht sagen ob das am Freitag oder Samstag war. Hat wegen ihrer eigenen Schmerzen mit keinem darüber gesprochen.

Aussage Herr M. (Vernehmung 12.02.99, HA Seite 306-311):

“Ich glaube, am zweiten Tag (im Mutterhaus Trier, Anm.) wurde eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt und man hat eine Blutansammlung im Bereich des Gehirns festgestellt. Wenn ich mich recht erinnere, hat Dr. Herrmann mir das gesagt ...... In der Woche, ich glaube, es war mittwochs, wurde von einem Arzt erwähnt, daß man noch möglicherweise eine NMR-Untersuchung machen wolle”.

Aussage Dr. Michael Sch. (Vernehmung vom 24.02.99, HA Seite 404-411):

Hat Sectio durchgeführt, alles soweit o.k., hat Leonie danach nicht mehr gesehen.

Aussage von Dr. Michael Sch. während des Strafprozesses gg. Täterin Petra A.:

Mittwoch, 27.01.99: Anruf von Dr. Kindorff zu Dr. Michael Sch.: Nachfrage, ob das Kephalhaematom geburtsbedingt sei. Antwort Dr. Michael Sch. nein, nicht über die Geburt erklärbar.

Aussage Gyn. Peter H. (Vernehmung vom 25.02.99, HA Seite 419-425):

(Gyn. Peter H. war zu diesem Zeitpunkt diensthabender Arzt, Anm.)

Wurde zu Hause von Sr. Philipps angerufen, das Kind sei unterkühlt, hat tel. Wärmebett und Monitorüberwachung angeordnet. Wird tel. von Sr. Doris K. informiert, dem Kind geht es weiter schlecht. Daraufhin zum KH gefahren und hat sich Kind angesehen. Blutuntersuchung angeordnet. Mit Mutter gesprochen, Kind ins Mutterhaus verlegt. Bei Monitorüberwachung hätte er ein fragl. Krampfen gesehen. Ein Kephalhaematom ist ihm nicht aufgefallen. Hat Vd. auf Neugeborenen-Sepsis.

“Am nächsten Tag mit einem Kollegen in Trier gesprochen. Dieser erwähnte, daß sie immernoch in Richtung Sepsis behandeln, daß aber einige Unklarheiten bestünden.”

Aussage Dr. Janos E. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 412-418):

Komplikationslose Sectio, hat Kind nicht mehr gesehen wegen Wochenende.

Hielt den Verdacht auf Sepsis für vage. Hat von Dr. Michael Sch. am 02.02.99 erfahren, daß Schädelbruch vorliegt, hält Schädelbruch nicht als geburtstraumatisch möglich.

Aussage Sr. Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99, HA Seite 113-123):

Aus der Aussage von Sr. Doris K. und Philipps geht hervor, daß Gyn. Peter H. trotz mehrmaliger Anrufe von ihnen und Durchgabe von Befunden wie Unterkühlung, Sauerstoffunterversorgung, Krampfen knapp zwei Stunden brauchte, um zum KH zu kommen. (er wohnt ganz in der Nähe, konkret knapp 5 Minuten Fußweg!, Anm.).

Fragen:
-Hat Gyn. Peter H. das Kind überhaupt richtig untersucht, oder hat er nur die Werte abgefragt und den Monitor überwacht.
-Warum ließ Gyn. Peter H. sich trotz der besorgniserregenden Befunde solange Zeit um ins KH zu kommen?
- Warum wurde nicht sofort ein Kinderarzt hinzugezogen?
-Lt. Lexikon der Medizin äußert sich eine Neugeborenen-Sepsis mit Nahrungsverweigerung, Erbrechen, Ikterus, Thrombocytopenie, Blutungen, Exantheme, evt. Fieber u. Milzschwellung, entzündl. Blutbild, Anämie.
-Warum wurde die NMR-Untersuchung in Trier nicht sofort durchgeführt? Warum steht in dem Ultraschallbefund nichts von der Blutung?

9. Christin Sch., geb. 26.01.1999, Patientin von Gyn. Peter H.

Diagnose: Zwei 0,5 cm lange und etwa 1 mm tiefe Einschnitte hinter dem linken Ohr

Vernehmung der Mutter am 16.02.99, HA Seite 313:

 Sieht die Verletzung am Morgen des 28.01.99 beim Baden sowie einen blauen Fleck auf der linken Stirn. “Die Verletzung wurde auch Herrn Gyn. Peter H., der Kinderärztin Frau Inge L. und später auch Herrn Dr. Michael Sch. gezeigt. Alle hatten keine Erklärung für diese Verletzungen, man schloß darauf, dass es bei der Geburt geschehen sein könnte. Dies halte ich selbst aber für fast ausgeschlossen.”

Steht nicht auf Liste Sr. Doris K.

Aussage Dr. Michael Sch. (Vernehmung 24.02.99,  HA Seite 404-411):

Wurde zur Abschlußuntersuchung von Hr. Peter H. dazugezogen, Hautdefekte festgestellt;

Dr. Michael Sch. wurde bei der Vernehmung anscheinend nicht gefragt, wie er sich diese Hautdefekte damals erklärte?!

Aussage Gyn. Peter H. (Vermehmung 25.02.99, HA Seite 419-425):

“Das Kind Christine Sch. ist für mich in diesem Fall das “Schlüsselkind”. Es hatte eine Verletzung hinter dem linken Ohr, für deren Entstehung ich absolut keine Erklärung mehr gefunden habe. Es war keine gravierende Verletzung. Ich hatte den Eindruck, als hätte jemand mit zwei Fingern im Bereich der Fingernägel diese Verletzung durch Zusammenquetschen verursacht. Ich bin über Tage mit diesem Gedanken herumgelaufen und habe Dienstags (02.02.99, Einschaltung der Kripo am 31.01.99, Anm.) mit unserem Verwaltungsdirektor Hr. Christopher F. und dem Pflegedienstleiter Hr. H. gesprochen und den Verdacht geäußert, daß irgendjemand für diese Verletzung verantwortlich sein muß.”

Geburt war komplikationslos. “Es gab für mich keine Erklärung für diese Verletzung.”

Aussage Fr. Dr. Inge L. (Vernehmung am 24.02.99, HA Seite 398-403):

U2 am 29.01.99, sie wurde auf Verletzung aufmerksam gemacht, Enstehung völlig unklar.

Fragen:
- Wenn dieses Kind für Gyn. Peter H. das Schlüsselkind war und er so sehr viel darüber nachgedacht hat, warum hat er nicht anläßlich der U2-Untersuchung mit Dr. Inge L. darüber gesprochen?
-Von wem wurde Dr. Inge L. auf Verletzung aufmerksam gemacht?

10. Daria W., geb. 28.01.1999 (Sectio), Patient von Drs. Janos E. + Michael Sch.

Diagnose: Schädel-Berstungsfraktur mit Duraeinriß, Austritt von Hirngewebe, traumatische Subarachnoidal- u. Hirnblutung

Liste Sr. Doris K.: “am 30.1.99 Kind Willems Schädelbruch links mit Gehirnblutung. Verlegung am 30.1.99. Im Dienst Petra, Bärbel, Margret + Inge. Details sind bekannt.

Aussage Sandra W. (Vernehmung am 31.01.99 + 01.02.99, HA Seite 75-80) und Erinnerung:

Hat Dr. Michael Sch. erstmals am 30.01.99 bei der Visite, ca. 9.00 Uhr, auf Veränderung am Kopf hingewiesen. Dr. Michael Sch. untersucht Daria im Kinderzimmer erst gegen Mittag, sagt uns Kephalhaematom liegt vor, weiß nicht woher das kommt. Fragt mich und meinen Mann ob wir Blutgerinnungsstörungen in der Familie haben. Dies wird verneint. Schommer will Blutuntersuchung machen, um die Gerinnungsfaktoren zu bestimmen. Blutuntersuchung erst gg. 16.00 Uhr. Sr. Inge sagt uns immer wieder, wir sollen auf Kinderarzt bestehen, wir sollen aber nicht sagen, daß sie uns das geraten hat. Dann Telefonat mit Michael Sch.. Er sagt mir, die Blutwerte wären alle in Ordnung. Wir brauchen uns keine Sorgen zu machen. Wir bestehen auf Kinderarzt. Michael Sch. sagt wörtlich “ Wieso denn, vertrauen Sie mir nicht?”. Wir setzen uns durch und Dr. Inge L. wird gerufen. Inge L. kommt und untersucht Daria, wir dürfen nicht dabei sein, sagt, Daria müsse wg. weiteren Untersuchungen ins Mutterhaus, Kinder-NAW würde gerufen. Später wird Daria dann verlegt.

Später am Abend mehrere Gespräche mit Michael Sch., sowohl am Telefon als auch persönlich. Er spricht immer wieder davon, ob wir Blutgerinnungsstörungen in der Familie haben.

Später am Abend, Anruf von Dr. Hermann, er gibt mir die Diagnose durch. Ich frage, ob wir die Polizei einschalten müssen. Hermann sagte: “Dr. Michael Sch. wird sich schon selbst anzeigen”. An diesem Abend sah Dr. Michael Sch. sehr mitgenommen aus, als ob er geweint hätte.

Am nächsten Tag bestand meine Tante gegenüber Hr. Christopher F. darauf, daß die Polizei eingeschaltet werden müsse. Hr. Christopher F. wollte nicht, wollte die Dinge erst intern klären. Nach Stellung eines Ultimatums tat er es dann doch.

Schriftliche Erläuterung von Dr. Michael Sch. (undatiert), HA Seite 51-52:

Hat das Kind um ca.11.30 Uhr im Kinderzimmer untersucht, “...während der Untersuchung schrie das Kind kräftig, es beruhigte sich nach dem Hinlegen...”. Anweisung: entsprechende Lagerung, Kühlung und abschwellende Salbe. Ordnet Blutuntersuchung an, zur weiteren Abklärung, und zur Abschätzung der Stoffwechselsituation eine gleichzeitige Bestimmung des Blutzuckers, da die Eltern sich sorgten, daß Kind trinke nicht genügend. Kind aber zwischenzeitlich eingeschlafen, Blutuntersuchung solle erst erfolgen, wenn Kind wieder wach. Gg. 16.00 Uhr Ergebnis der Blutuntersuchung telefonisch durchgegeben . Mutter wollte mich sprechen und äußerte den Wunsch, einen Kinderarzt hinzuzuziehen.  Dr. Inge L. wurde hinzugezogen. Gg. 17.00 Uhr Anruf von Fr. Inge L., teilt mit, bei dem Kind müsse auch eine Schädelfraktur ausgeschlossen werden, sei der Meinung ich sollte die Kinderklinik anfordern.  Gg. 18.00 Uhr Kinderklinik, Baby-NAW bestellt. Verlegung von Daria gegen 19.15 Uhr.  ....Vollständige Diagnose wurde um 23.15 Uhr von Dr. Hermann mitgeteilt; Dr. Hermann sagte, daß dies ein Fall für den Staatsanwalt sei.

Aussage Dr. Michael Sch. (Vernehmung vom 24.02.99, HA Seite 404-411):

“Ich habe mir das Haematom nicht erklären können.”

Herr Michael Sch. erwähnt nicht, daß die Mutter mit ihm telefoniert hat.

“Gg. 23.30 Uhr rief mich Hr.Dr. Hermann an,....., er fragte nach, wie so etwas geschehen sein könnte, ich hatte keine Erklärung, und war der Meinung, daß dies auf jeden Fall eine Sache für den Staatsanwalt sei.”

Aussage Dr. Sch. am 31.01.99 (lt. Einsatzmeldung der Polizeiinspektion BKS, HA Seite 18):

Dr. Inge L. konnte nach Untersuchung von Daria ihm ebenfalls keine Diagnose hinsichtlich der erkennbaren Schädelschwellung abgeben.

Vermerk auf der Kinderkurve von Dr. Michael Sch. am 30.01.99 (HA Seite 27):

“... deutliche Schmerzreaktion des Ngb. auf Druck...”

Aktennotiz Gyn. Peter H. vom 01.02.99 (zur Kripo gefaxt), HA Seite 48-49:

Wurde ca. 6.30 Uhr von Sr. Petra A. gebeten, Daria zu untersuchen wegen Veränderungen am Schädel. Läßt Petra A. entscheiden, ob der Zustand des Kindes kritisch sei oder nicht (ist doch eine ärztl. Enscheidung, Anm.). Hat Daria gegen 8.30 Uhr im Kinderzimmer untersucht. “Es schläft, macht einen unauffälligen Eindruck.... Ich taste auf das Köpfchen, Zeichen der Krepitation lassen sich nicht finden...Eilbedürftigkeit erscheint mir nicht gegeben.”

Zeugenaussage Gyn. Peter H. im Strafverfahren am 05.10.99:

Das Kind habe bei der Untersuchung nicht geschrien, sondern weitergeschlafen.

Aussage Peter H. (Vernehmung 25.02.99, HA Seite 419-425):

Er wußte z. Zeitpunkt der Untersuchung, daß das Kind per Sectio zur Welt kam. “Ich habe mir aber diesbezüglich keine weiteren Gedanken gemacht,... Insofern habe ich auf ein Kephalhaematom gedeutet.”

Aussage Dr. Janos E. (Vernehmung 24.02.99, HA Seite 412-418):

Komplikationslose Sectio, hat Kind nur noch am Donnerstagnachmittag gesehen, danach wegen Wochenende nicht mehr. Erfährt am Samstagnachmittag tel. von Michael Sch., daß mit Kind W.  etwas nicht stimmen würde, Frau Inge L. sei informiert. Rief eine Stunde später im KH wieder an und wurde informiert, daß Kind W. verlegt werden müsse wegen Vd. a. Schädelverletzung.

Aussage Dr. Inge L. (Vernehmung am 24.02.99, HA Seite 398-403):

“Meine Verdachtsdiagnose lautete: Schädelfraktur mit Vd. a. Intracranielle Blutung. Ich informierte sofort tel. Herrn Dr. Michael Sch..”

Aussage Hebamme Gussmann (Vernehmung 01.02.99, HA Seite 44-47):

... ich wollte mir das Kind einmal ansehen..... Das Kind lag in seinem Bettchen und schlief. Ich habe jetzt auch die Schwellung gesehen. Ich bin ganz leicht mit einem Finger über die Schwellung gefahren. Das Kind fing gleich an zu weinen.” (das war am Samstag, 30.01.99, früh am Morgen, Anm.)

Fragen:
- Ist es die Regel, bei Kephalhaematomen (kommt häufig vor) Kühlung und abschwellende Salbe anzuordnen?
- Ist es außerdem die Regel, bei Kephalhaematomen weitere Blutuntersuchungen anzuordnen?
- Warum hat sich Hr. Michael Sch. soviel Zeit mit der Untersuchung des Kindes gelassen?
- Warum wollte Hr. Michael Sch. keinen Kinderarzt?
- Warum hat Hr. Michael Sch. nicht direkt, als der Verdacht auf Schädelbruch im Raum stand (gg. 17.00 Uhr) den Verwaltungsdirektor und die Kollegen informiert?
- Warum hat Hr. Michael Sch. nicht direkt, als er die Diagnose wußte und Dr. Hermann die Staatsanwaltschaft genannt hat, die Polizei gerufen?
- Warum hat Hr. Michael Sch. immer wieder nach Blutgerinnungsstörungen in der Familie gefragt, auch als er schon längst die Diagnose wußte?
- Warum hat Daria einzig und allein nur bei der Untersuchung von Peter H. nicht geschrien? Hat er überhaupt den Kopf abgetastet?
-
Wann hat Dr. Michael Sch. die ausführliche Diagnose von Daria Fr. Inge L. mitgeteilt?

Außerdem folgende Kinder in diesem Zeitraum (lt. Eintragung im Übergabebuch des Kinderzimmers):

-07.09.98: Kind Anne K. Hämatom linke Schläfe bis obere linke Wange

-14.09.98: Kind B. deutliche Hodenanschwellung mit dunkler, leicht bläulicher Hautfarbe

-28.12.98: Kind K. fragl. Hämatome an Steiß und OS

-02.01.99: Kind B. Scrotalhämatom

-19.01.99: Kind B. hat am li. Unterarm (Oberseite) 2 DM-Stück großen, sternförmigen blauen Fleck, der sich bis zum Ellenbogen hinzieht; diese Feststellung wurde getätigt von Sr. Heidi B.. Aussage (HA Seite 385): “Ich habe diese Feststellung auch Hr. Dr. Janos E. mitgeteilt, dieser hat sich das Kind angesehen und gesagt, das es nichts schlimmes sei. (!!!!!) In seiner Vernehmung vom 24.02.99 (HA Seite 417), Dr. Janos E.: “Zu diesem Kind kann ich ebenfalls keine Angaben machen.”

Fragen:
- Warum können sich die im Kinderzimmer tätigen Schwestern eigentlich an fast alle Kinder mit unklaren Erscheinungsbildern erinnern und die Ärzte nicht?
- Aussage Doris K. (Vernehmung am 03.02. und 09.02.99): “Auf Befragung gebe ich an, daß es nicht in meiner Kompetenz lag, die Häufigkeit der Vorfälle vor irgend jemand vorzutragen. Alle Fälle wurden den Ärzten gemeldet.”
- Aussage Sr. Inge P. (Vernehmung am 19.02.99): “Befragt kann ich angeben, daß wir unter den Schwestern schon über die Vorfälle gesprochen haben, da die Vielzahl der Verletzungen schon aufgefallen war. ..... Die Ärzte waren über jeden Fall informiert. Nach dem 3. Fall habe ich Hr. Dr. Michael Sch. einmal darauf angesprochen, da ich die Häufigkeit solcher Verletzungen in meinen 15 Dienstjahren noch nicht erlebt hatte. Hr. Dr. Michael Sch. äußerte sich mir gegenüber nicht..... Allgemein kann ich dazu sagen, daß uns die Ärzte über ihre Feststellungen nicht informieren. Wir informieren die Ärzte über alle Gegebenheiten, da sie ja auch die Entscheidungen treffen müssen.”

Die Strafanzeige vom 28.01.2000 umfaßt folgende Personen:

  • Peter H.: Gynäkologe; als Belegarzt im Cusanus-Krankenhaus tätig; Praxisräume im Krankenhaus (gegenüber des damaligen Säuglingszimmers)
  • Dr. Michael Sch.: Gynäkologe, als Belegarzt im Cusanus-Krankenhaus tätig führt Gemeinschaftspraxis zusammen mit Dr. Janos E. in Morbach
  • Dr. Janos E., Gynäkologe, als Belegarzt im Cusanus-Krankenhaus tätig, führt Gemeinschaftspraxis zusammen mit Dr. Michael Sch. in Morbach
  • Dr. Ingeborg L.: Kinderärztin, konsiliarisch im Cusanus-Krankenhaus tätig gewesen, keine Vertragsbindungen mit demselben; Praxisräume in Bernkastel-Kues
  • Christopher F.: damaliger Verwaltungsdirektor des Cusanus-Krankenhauses (mittlerweile entlassen wegen Subventionsbetrug)
  • Herbert H.: damaliger Pflegedienstdirektor des Cusanus-Krankenhauses (sollte versetzt werden, mittlerweile wegen Krankheit nicht mehr im Dienst)
  • Sr. Doris K.: Stationsleitung des Säuglingszimmers

Die Ärzte des Mutterhauses:

  • Prof. Dr. R.: Leiter der pädiatrischen Abteilung, Mutterhaus der Borromäerinnen Trier
  • Priv.-Doz. Dr. Gr.: Leiter der Kinderchirurgie, Mutterhaus der Borromäerinnen Trier
  • Dr. St.: Leiter der neuropädiatrischen Abteilung, Mutterhaus der Borromäerinnen Trier
    sowie deren untergeordneten Ober- und Stationsärzte.

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Zur Generalstaatsanwaltschaft und deren Ablehnung der Ermittlungen gegen Mitverantwortliche im CKH:
Leserbrief zum Artikel: „Kindesmisshandlung: „Nein“ im Cusanus-Fall“ vom 2.3.02
Gesandt an den TV, wegen Überlänge wurde dieser nicht angedruckt, auch nicht auszugsweise.

“Als Vater und Kenner der Akten frage ich: Hat die Staatsanwaltschaft je gegen Ärzte und Personal ernsthaft ermittelt? Die Koblenzer behaupten: "Hinweise für fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung liegen nicht vor" . Werden Fakten ernstgenommen?

Eine Schwester spricht "nach dem dritten Fall einen Gynäkologen an, weil sie in 15 Jahren Dienstzeit so gehäuft unklare Fälle bei Säuglingen noch nicht erlebte". Der Gynäkologe mißachtet seine Sorgfalts- und Fürsorgepflicht und gibt ihr einfach keine Antwort!

Die leitende Schwester des Säuglingszimmers führt über Monate Notizen mit Namen mißhandelter Kinder mit zum Teil sehr detaillierten Angaben! Die Täterin ist namentlich bei den ersten 4 Kindern erwähnt! Bereits im Sommer 98! Sie mißachtet übliche Dienstpflichten, tut nichts, spricht mit niemandem über ihre Vermutungen!

Eine Kinderärztin stellt pflicht- und standeswidrig zweimal bewußt falsche Diagnosen. An diese glaubt sie zu keinem Zeitpunkt (Zeugenaussage). Ihre wahren Vermutungen bleiben geheim!

Sie und der ehemalige Direktor haben während des Strafprozesses gesetzeswidrig Information vorenthalten. Beide wußten: auch diese Ärztin hat Notizen über mißhandelte Kinder geführt! Das zeigen ctt Schriftstücke eindeutig! Auch Sie hat standes- und gesetzeswidrig nicht eingegriffen!

Sie hat wie die leitende Schwester Hilfeleistung unterlassen und weitere Mißhandlungen in Kauf genommen! Wie anders nennt man das Fortschreiben seiner Mihandlungsnotizen?

Nach dem Rat des Gynäkologen Sch., wäre Daria noch im Krankenhaus gestorben. Dann wäre die Serie der Mißhandlungen weder entdeckt noch aufgeklärt worden!

Die Generalstaatsanwaltschaft liegt sachlich falsch. Schulnote: mangelhaft!
Hat sie die Akten trotz "monatelanger Prüfung" nicht gelesen?

Bewiesen ist, daß kein Krankenhausmitglied etwas tat, um die Serie der Mißhandlungen aufzuhalten.
Nach deren Argumenten könnte die Serie heute noch laufen. Denn den Ärzten und dem Personal sei weder etwas aufgefallen noch etwas vorzuwerfen! Sowas muß man als Eltern einfach hinnehmen?

Falsch ist: die Ärzte im Mutterhaus „sahen im Falle Leonie keinen Anlaß von der vorangegangenen ärztlichen Einschätzung abzuweichen". Selbst der Gynäkologe E. hat ausgesagt "er habe nicht verstanden, warum die Trierer Ärzte tagelang dieser falschen Diagnose nachgegangen sind"! Letztlich erkannten diese nach 3 Tagen, daß sie falsch war!

Bewiesen ist: der Krankenhausdirektor wollte die Kripo nicht einschalten. Den von Eltern ausgeübten Druck und Zwang verniedlicht die Staatsanwaltschaft devot mit "auf Bitte der Eltern". Das ist absurd und verdreht die Tatsachen , wie an anderen Stellen auch!

Wer ermittelt die Fakten? Wer verdreht die Fakten?

Falsch ist, daß der Direktor bis 31.1.99 nichts mitbekommen hätte. Er wußte vom Fall Ronny! Er hätte auch einen Tag später vom Fall Hendrik gewußt, wenn seine Sekretärin nicht dreimal die Mutter, beim Versuch mit dem Direktor über die Verletzungen zu reden, abgewiesen hätte. Auf wessen Veranlassung? Eigenmächtig?

Es ist falsch, daß die Täterin nie auffiel! In der Probezeit hat sie die Verursachung des Falles Ronny auf ihre Kappe genommen, wenn auch nur als Pflegeversagen. In anderen Häusern
hätte man sie genau beobachtet, um zu entscheiden, ob man sie nach der Probezeit überhaupt nimmt!

Falsch: Der Pflegedienstdirektor, der "alle Probleme als rein medizinsch verursacht abtat"
hätte von all dem bis zum 31.1.99 nichts gewußt. Auch er wußte von Ronny und er hätte zahllose Auffälligkeiten trotz "magelhafter Dokumentation in der Abteilung" (Zeugenaussage, Mißstand war jahrelang bekannt!) nachlesen können. Es gab schriftliche Notizen, die ihm zur Verfügung standen!

Falsch: die Kinderärztin habe "in allen ihr unklaren Fällen Verlegungen der Kinder in das Mutterhaus zur weiteren Abklärung durchgesetzt". Bewiesen ist: in einem zentralen Fall tat sie das nicht!

Die GStA vergißt, daß ein Gynäkologe Entlassungspapiere bewußt falsch ausfüllte (blaue Flecke am Kind hat er unterschlagen und damit auch Belastungsmaterial gegen das Krankenhaus).

Es ließen sich weitere Sachfehler der GStA nennen. Sachzusammenhänge werden geleugnet! Was, wenn DIESE Staatsanwaltschaft gezwungenermaßen, falls wir das Klageerzwingungsverfahren gewönnen, weiter arbeiten müßte? Wäre ein inhaltlicher Fortschritt zu erwarten? Wer kontrolliert unsere Justiz ob sie ihrer unabhängigen und sachgerechten Rolle entspricht?
Dr. Berthold Mertz, Pf. 1163, 85552 Ebersberg, den 4.3.2002

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