Außerdem hörte ich von Bekannten, daß in Kommen/Hunsrück
ein Kind, das im Kueser Krankenhaus war, in irgendeiner Weise Auffälligkeiten gezeigt haben soll.
- Um den 11.3.99 herum ist ein weiteres Baby aus dem Cusanuskrankenhaus nach Trier ins Mutterhaus überführt worden. Ich weiß nicht, ob sich um Gewalteinwirkung gehandelt haben könnte oder ob rein
medizinische Gründe für die Überführung vorliegen.
- Es wird in Kues erzählt, daß sich die Belegärzte Schommer, Eber und Haas "nicht riechen" können.
- Ich möchte Sie bitten mir von meiner zu Protokoll gegebenen Aussage eine Kopie zukommen zu lassen.
- Es gibt ein zweites Polaroidfoto von unserer Tochter Leonie, das gegen 11 Uhr am 22.1.99 aufgenommen wurde und im
Cusanuskrankenhaus verblieben ist. Vielleicht ist dort ihr Kopf (links) zu sehen.
- Ich gehe davon aus, daß Sitzungen von Psychologen mit der unter Tatverdacht stehenden die Frage beantworten können, ob diese zu
solchen Taten fähig ist.
- Herr Probst, Polizei BKS, sagte mir vergangene Woche, daß in Bad Kreuznach keine ähnlichen Fälle bekannt geworden seien. Mir ist an anderer Stelle bekannt geworden, daß es
offensichtlich doch solche Fälle gibt. Ich bitte Sie der Möglichkeit solcher Fälle in Bad Kreuznach noch einmal nachzugehen.
- Trifft es zu, daß die Polizei der Verwaltung des Cusanus Krankenhauses nahegelegt hat,
sich nicht mit den betroffenen Eltern in Verbindung zu setzen, etwa um sich nach dem Zustand der Kinder zu erkundigen oder ggf. auch ein Bedauern oder ein Wort des Trostes den Eltern auszudrücken bzw. zu sagen?
Zur
Ergänzung meiner gemachten Aussage: Dr. Heller hat Leonie im Notarztwagen in Kues abgeholt. In Trier war u.a. auch Schwester Birgit zugegen. In Trier wurden Blutwerte erstellt, die am Sonntag, 24.1.99, um die
Mittagszeit herum vorlagen, aber kein klares Bild in Bezug auf eine Infektion ergaben. Die Tochter wude antibiotisch "abgedeckt", weil Verdacht auf Menengitis bestand . Sie hatte weiterhin noch kurze
Krampfanfälle. Auch eine neurologische Komplikation hätte Ursache sein können, stand im Raum. Aus Kues lag ein von zwei Schwestern in Trier als "dürftig" bezeichneter Bericht bezüglich der Patietin Leonie
Mertz vor. Dieser enthielt keinerlei Hinweis auf eine Gewalttat und keinen Hinweis darauf, eine Gewalttat als Ursache überhaupt in Erwägung zu ziehen.
Meine Aussagen, welche Schwestern ich freitags bzw. samstags wann
wo sah könnte ich u.U. dann konkretisieren, wenn ich von diesen Photos vorgelegt bekäme. Denn ich habe die Damen zum ersten Mal freitags gesehen und deren Namen nur flüchtig mitbekommen. Eine Zuordnung ist daher nicht
möglich. Der Raum, in dem ich meine Frau und Leonie freitags morgens besuchte war offensichtlich doch der Kreißsaal.
Gibt es Erkenntnisse darüber, ob Unregelmäßigkeiten auch vor dem Arbeitsbeginn der Tatverdächtigen,
also vor April 98, auftraten? (Auf diese Frage brauche ich heute keine Antwort).
Ich bedaure es, daß die Ärzte in Bernkastel-Kues erst vergangene Woche befragt werden konnten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich,
soweit dies rechtlich möglich ist, über den Fortgang der Ermittlungen informieren und meine Fragen beantworten würden. Haben Sie dafür im voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Berthold Mertz
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Mißhandlungsserie in der Kinderstation des ctt-Krankenhauses in Bernkastel-Kues
Antrag auf Akteneinsicht im Strafverfahren gegen Petra Auler
Antrag
auf Zulassung als Nebenkläger ohne Extragebühr in den Strafverfahren gegen Ärzte und Personal des Cusanus-Krankenhauses
Sehr geehrter Herr Hemmes,
als Nebenkläger im Strafprozeß gegen die
Krankenschwester Petra A. stelle ich hiermit einen Antrag auf Akteneinsicht in sämtliche Prozeß- und Ermittlungsakten dieses Strafverfahrens.
Wir, meine Frau und ich, beantragen desweiteren als Nebenkläger gegen die
Ärzte und Personal des Cusanus-Krankenhauses ohne Extragebühr zugelassen zu werden; bezugnehmend auf die seit Anfang Februar 2000 der Staatsanwaltschaft Trier vorliegende Strafanzeige gegen die o.a. Personen.
In
unserem Telefonat vom Freitag, 31.3.2000, haben Sie darauf verwiesen, daß die Kopie des Leserbriefes von Herrn Ch. Franken, ehem. Verwaltungsdirektor des Krankenhauses in Bernkastel-Kues, die ich Ihnen am 31.1.2000
sandte, unleserlich ist und Sie daher den von mir in meinem Anschreiben so dringlich zitierten Leserbrief nicht lesen könnten.
Es wäre natürlich möglich gewesen diesen beim TV nachzufragen. Ich lege Ihnen nun eine
Kopie des besagten Leserbriefes von Herrn Franken (TV 26.1.00) erneut bei.
Ich hätte mich gefreut, wenn ich diese Fakten, die es Ihnen unmöglich machten meinen wichtigen Hinweisen nachzugehen, damals nicht zufällig
erfahren hätte. Sie haben mich zwei Monate lang nicht davon in Kenntnis gesetzt. Zwar konnten Sie mein Fax lesen, in dem auf den Umstand hingewiesen wurde, daß Herr Franken wichtige Aussagen im Strafprozeß vorenthalten
hatte. Da Sie aber den Leserbrief nicht lesen konnten, wurde von Ihnen nichts unternommen.
Warum haben Sie mich nicht eher davon in Kenntnis gesetzt, daß die Kopie eine derart schlechte Qualität aufwies und Sie
deshalb nicht meiner Bitte/Aufforderung der weiteren Befragung und Ermittlung nachkommen konnten?
Ich fühlte mich traurig und enttäuscht und sah mein Bedürfnis nach Aufklärung der Hintergründe nicht erfüllt. Ohne die
Hintergründe hätte die Mißhandlungsserie in dieser Form niemals stattfinden können.
Das Bedürfnis nach Aufklärung trifft auf alle Eltern und Opfer des Skandals zu.
Ich bitte Sie darum zukünftig bei Unklarheiten mich zeitlich direkt anzusprechen.
Das damalige Anschreiben lege ich Ihnen ebenso noch einmal in Kopie bei.
Einiges deutet darauf hin, daß Herr Franken die Neigung
hatte, eher zu Schweigen denn der Aufklärung zu dienen und zu sprechen:
1. Bei dem Verdacht auf Mißbrauch von rd. 180.000 DM Landesmitteln (Subventionsbbetrugsverdacht) wurde dies leider bestätigt. Erst als der
Betrug quasi schon entdeckt war, erklärte er sich laut Pressemitteilung der ctt, also als es nicht mehr anders ging und er mit dem Rücken zur Wand stand.
2. Beim Erkennen von Straftaten im eigenen Krankenhaus,
nämlich beim Schädelbruch des einen Tag alten Säuglings Daria, nach einem problemlosen Kaiserschnitt, wollte er die Kripo zunächst nicht einschalten, sondern die Dinge "intern klären" ("Nur auf massiven
Druck rief er die Polizei, denn er wollte die Dinge intern klären: Zeugenaussage").
3. Auch hinsichtlich der Liste von Fr. Dr. Liebhold verhielt er sich so! Während des gesamten Prozesses hat sich Herr Franken
mit keinem Wort dahingehend geäußert, daß die Kinderärtztin eine Liste geführt hat. Die Liste wurde den ermittelnden Behörden und Ihnen als Staatsanwalt vorenthalten. Von wem wußte er, daß es diese Liste gab? Was wußte
er über den Inhalt der Liste? Seit wann wußte er von der Liste? Warum hat er diese nicht im Prozeß erwähnt? ...
Meine dringende Bitte erneuere ich: Herrn Franken erneut im Fall der Kindesmißhandlungen und seiner
Zuständigkeiten zu vernehmen.
Übrigens hat die ctt im Mai/Juni 2000 das Faktum einer Liste, geführt durch die "niedergelassene Kinderärztin" erneut schriftlich dargelegt, diesmal in einer Stellungnahme der
ctt gegenüber dem Gesundheitsminister Dr. Florian Gerster (siehe Kopie in der Anlage). Das Original der beiliegenden Kopie können Sie problemlos bei Minister Dr. Gerster oder dem Staatssekretär Dr. Auernheimer erhalten
(Tel.: 06131-16-0).
Endlich möchte ich auch Ihrem Wunsch nachkommen und Ihnen die bereits in zwei Telefonaten mündlich gegebenen Informationen hiermit nun auch noch einmal schriftlich wiederholen:
1. a.)
Nach Aussagen von Herrn Schuh am 5.2.00 hat die ctt durch Herrn Prof. Hennekeuser (Schreibweise richtig?) bereits im Sommer 1999 interne Befragungen zum Fall der Kindesmißhandlungen durchgeführt. Dazu exitstieren Akten
bzw. Aufzeichnungen oder Protokolle laut Herrn Schuh (Aussage am 8.3.00). Laut dieser Befragungen gibt es auch einen Hinweis zu der im Strafprozeß diskutierten Tatsache, daß Sr. Prüm ("nach dem 3. Fall", wie
selbst sagte) Herrn Dr. Schommer ansprach wegen der Häufung von Verletzungen, da sie "während ihrer 15 Dienstjahre eine Häufung solcher Verletzungen noch nicht erlebt hatte".
An diese Frage
konnte sich Herr Dr. Schommer im Prozeß angeblich nicht erinnern. Vielleicht sei er ja gerade auf dem Weg zum OP gewesen, gab er zur Antwort. Sie haben das ja selbst gehört.
Die interne Befragung soll ergeben haben,
daß er Sr. Prüm mit den Worten "Kümmern Sie sich um Ihren eigenen Kram" stehenließ.
Dies gibt ein deutlich anderes Bild, nämlich im Sinne eines bewußt unverantwortlichen Handelns.
Die moderne
Kommunikationswissenschaft belegt, daß ca. 80% dessen, was bei einem Gesprächspartner in der Kommunikation ankommt, durch emotionale, d.h. nonverbale Botschaften und Körpersprache transportiert wird. Wenn dem so ist,
dann muß aus dem Verhalten, daß Sr. Prüm sich nicht mehr wagte mehr zu sagen, geschlossen werden, das Dr. Schommer seine ganze Autorität gegen eine Aussprache in diesen Dingen ins Zeug legte! Warum?
b.) Warum
aber hat die ctt, die in der Öffentlichkeit so gerne von Hilfe zur Aufklärung und Transparenz spricht, diese Akten überhaupt nicht im gesamten Verlauf des Strafprozesses erwähnt oder zur Verfügung gestellt? Diese Akten
wurden zu keinem Zeitpunkt erwähnt. Mir wurde erst am 8.3.2000 durch Herrn Schuh persönlich von der Existenz dieser Unterlagen berichtet. Ich bat ihn, den Ermittlern diese Akten zur Verfügung zu stellen.
2. Es gab definitiv auch Einzel-Befragungen der Belegärzte und des Pflegedienstdirektors durch Herrn Doefert am 8.2.1999. Das schreibt die ctt in der oben bereits zitierten Stellungnahme vom Juni 2000 an den
Gesundheitsminister Dr. Gerster. (Siehe Kopie in der Anlage). Welche Ergebnisse diese Befragungen hatten, ist mir nicht bekannt. Es ist jedoch ganz stark anzunehmen, daß auch hierzu Aufzeichnungen innerhalb der ctt
existieren.
Ob außerdem andere interne Aufzeichnungen existieren weiß ich nicht.
Ich bat bereits darum von der ctt alle Unterlagen einzufordern bzw. zu beschlagnahmen und auszuwerten.
Hiermit beantrage ich
erneut alle diesbezüglichen Unterlagen der ctt vollständig einzufordern und kritisch zu prüfen. Ich bat bereits darum von der ctt alle Unterlagen einzufordern bzw. zu beschlagnahmen und auszuwerten.
Auswertung meint
hier nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Strafprozesses Petra Auler sondern auch unter dem Aspekt der Mitschuld anderer Personen, gemäß der Ihnen bereits vorliegenden Strafanzeigen vom Februar 2000.
Es ist von
besonderer Bedeutung, daß die ctt-Geschäftsführung sich schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft festlegt, daß die der Staatsanwaltschaft übergebenen Unterlagen absolut vollständig sind. Eine Wiederholung der Panne
im Strafverfahren gilt es zu verhindern. Hier wurden ja wie wir wissen mehr als 20 Akten 6 Monate von der Verwaltung des Krankenhauses Bernkastel-Kues der Staatsanwaltschaft vorenthalten (ob wissentlich oder aus
Schlamperei, das wissen wir nicht) bzw. von den ermittelnden Behörden nicht als fehlend erkannt!
Eine solche Erklärung der ctt erscheint nötig, um sicherzustellen, daß die Dinge aus dem Bereich des Schwammigen in den
Bereich des Konkreten wechseln.
Desweiteren beantrage ich daher in diesem Zusammenhang:
a.) Die Vernehmung des Zeugen Prof. Hennekeuser und
b.) die Vernehmung des Zeugen Herrn Doerffert,
die beide durch die
persönlichen, internen, intensiven Gespräche mit eng involvierten Personen über wichtige Detailinformatioen verfügen, die von großer Bedeutung für den Fall Petra Auler zum einen und der Ihnen vorliegenden Strafanzeigen
gegen Ärzte und Angestellte andererseits verfügen. Von diesen Vernehmungen sind für die Strafanzeigen relevante Informationen zu erwarten.
Da wir Eltern zur Zeit keinerlei direkte Informationen erhalten und es bis
heute in Richtung der Eltern aber auch der Öffentlichkeit keine offene und vertrauensbildene Informationspolitik der ctt gibt, sind wir auf Sekundärquellen angewiesen, zu denen gehören u.a.:
Pressemitteilungen: Laut
ehem. Verwaltungsdirektor Christopher Franken (siehe hierzu TV vom 12.5.99, Seite 19) gab es "erklärbare" Phänomene:
1.) Kaiserschnittgeburt, bei der es durch Geräteeinsatz zu einem Bluterguß gekommen sein soll und
2.) ein Baby, das ohne Kniescheiben zur Welt gekommen sein soll; sowie
laut RA Maximini ein Fall.
Wer hat
erklärt, daß es sich um "erklärbare", d.h. harmlose und in jedem Fall Gewalt ausschließende Ursachen handelt?
Das müßten unabhängige Gutachter gewesen sein! Bitte geben Sie mir deren Namen an.
Die
Gynäkologen des ctt-Krankenhauses können hier nicht herangezogen werden. Diese haben auch noch während des Prozesses die Verletzungen der Kinder gegen mir bekannten Sachverstand geäußert, daß solche Verletzungen
natürlich bedingt sein könnten. Herr Dr. Schommer vertrat diese Auffassung in allen 10 zur Anzeige gebrachten Fällen!!! Es ist daher anzunehmen, daß diese Ärzte auch weitere Verletzungen als normal bedingt
diagnostizieren. Die Urasche für deren Verhalten ist mir nicht erklärlich!
Ein am 11.2.99 geborenes Baby soll Hämatome im Gesicht aufweisen (streifige Hämatome wie von Fingern), die Laut Mutter von der
Geburtsentwicklung her nicht erklärbar seinen.
Ebenso soll es nach unklaren Informationen im Herbst 99 zu Auffälligkeiten bei einer Geburt gekommen sein.
Ich beantrage, daß diesen, wenn auch vagen, Ansätzen nachgegangen wird.
Können Sie uns diesbezüglich mitteilen, daß allen diesen Fällen gründlich nachgegangen wurde und alle diese Fälle absolut keinen Zusammenhang mit
unerklärlichen Ursachen haben und Gewalt in jedem Fall ausgeschhlossen werden kann?
Ich beantrage Einsicht in die entsprechenden Unterlagen.
Können die bisherigen Ermittlungen Gründe anführen, die es plausibel
machen, warum bei dem konsiliarischen Kinderarzt Dr. Kaftan keine verletzten Kinder auftraten, nur aber bei Fr. Dr. Liebhold?
Gibt es eine befriedigende Antwort auf die Frage, warum Fr. Dr. Liebhold zweimal und kurz
hintereinander im Sommer 1998 wissentlich eine Falschdiagnose (nicht Fehldiagnose) gestellt hat und damit ihre seit Jahrzehnten aufgebaute Reputation aufs Spiel gesetzt hat? Was ist der wahre Grund für
dieses riskante, unverantwortliche und standeswidrige Verhalten? Welches war ihre eigene Theorie bzw. was hat sie veranlaßt diesen risikoreichen Schritt zu tun? Sicher tat sie dies nicht, um die Tatverdächtige Sr. Petra
Auler, die sich zu diesem Zeitpunkt 3 oder 4 Monate in der Probezeit befand, zu schützen!
Und warum führte die Kinderärztin Fr. Dr. Liebhold laut Franken und laut der ctt ebenso eine Liste der unklaren
Fälle? Was tat sie mit der Liste? Warum handelte sie nicht medizinisch-ärztlich verantwortlich? Welche Kindesnamen stehen auf ihrer Liste? Warum hat sie diese Liste im Strafprozeß verheimlicht? etc.pp. ...
Ich darf
Sie darüber informieren, daß ich mir vorbehalte, die hier gegebenen Informationen an Dritte, insb. auch an die Presse, weiter zu geben.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gerne erwarte ich Ihre Antwort. Für
Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Berthold Mertz
Familie Mertz
Anlagen wie erwähnt
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Mißhandlungsliste geführt von Kinderärztin? Aussage von Herrn Franken im TV
Unser heutiges Telefonat
Sehr geehrter Herr Hemmes,
wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen meinen Leserbrief wie im
TV erschienen und den Antwortleserbrief von Herrn Franken, dem Sie die entsprechenden Passagen, wie ich glaube eindeutig, entnehmen können.
Demnach wären von zwei Personen über den gesamten Prozeßverlauf
wichtige Informationen vorenthalten worden. Die hätte wie Fr. Klären eine Liste der Fälle geführt, ohne daraus verantwortliche Schritte abzuleiten etc.pp.. Der andere, Herr Franken, hätte dies gewußt, aber im
Prozeßverlauf verschwiegen. Daher glaube ich, daß unter diesen Umständen beide, d.h. Herr Franken und Fr. Dr. Liebhold, erneut polizeilich vernommen werden müssen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob anzunehmen
ist, daß Herr Franken noch mehr Detailwissen zurückhält?
Für Rückfragen stehe ich Ihnen, am besten unter Mobil 0172-5218415, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Berthold Mertz
Anlagen: Leserbriefe
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Strafanzeige gegen Ärzte und Personal
Antrag auf Zulassung als Nebenkläger ohne Extragebühr in den Strafverfahren
gegen Ärzte und Personal des Cusanus-Krankenhauses
Sehr geehrter Herr Hemmes,
Hiermit stelle ich Strafanzeige gegen siehe anliegende Strafanzeige