Die Staatsanwaltschaft in Trier lehnte es ab gegen die Mitverantwortlichen für die grausamen Mißhandlungen zu ermitteln.
Die Generalstaatsanwaltschaft
in Koblenz lehnte es ebenso ab gegen die Mitverantwortlichen für die grausamen Mißhandlungen zu ermitteln.
Das Oberlandesgericht
des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz lehnte es dann auch noch ab gegen die Mitverantwortlichen für die grausamen Mißhandlungen zu ermitteln.
Heilige Einigkeit herrscht also. Unser Staat ist sich ganz sicher!
Fazit: die folgenden Fakten sind für die Justiz irrelevant!
welche dem Bürger zu seinem Recht und dem Staat zur Einhaltung gewisser Normen und Übereinkünfte (Gesetze, Verordnungen etc.pp) verhelfen sollen.
Es ist
kein Grund, aus sich selbst heraus Ermittlungen gegen Mitverantwortliche einzuleiten, noch den von Eltern gestellten Strafanzeigen nachzugehen. Im Gegenteil, sie bringen damit implizit zum Ausdruck: Eltern dieser
Republik, wenn Euch Eure Neugeborenen Säuglinge im Krankenhaus unter den Augen von Fachpersonal über Monate dauernd misshandelt werden, dann ist das kein Grund ermittelnd nach der Mitverantwortung des Fachpersonals
aufzuklären und gegebenenfalls auch Strafen zu erlassen!
Fakten, die den StAen und dem OLG bekannt sind und nach deren Willen keine Konsequenzen haben sollen:
- Die leitende Kinderschwester der
Säuglingsstation Sr. Doris K. führte über mindestens 6 Monate handschriftliche Notizen zu Säuglingen, bei denen ihr auffällige Verletzungen deutlich wurden. Die Liste wird hier eingescannt gezeigt werden. Sie ist
Beweismittel und liegt den StAen vor und ist dem OLG bekannt.
Normalerweise tragen Schwestern Auffälligkeiten in die Krankenakte. Normalerweise wird in Dienstbesprechungen über derartiges offen
und kritisch gesprochen, um die Ursachen zu klären. Normalerweise suchen Ärzte nach medizinischen Ursachen und wenn diese nicht auffindbar sind sucht man nach den Gründen für die Verletzungen im pflegerischen Bereich,
um diese dann abzustellen. Nichts davon geschah in dieser Station, in diesem Krankenhaus!
- Nach dem dritten Fall (wie sie selbst ausgesagt hat), ging die Kinderschwester Inge P. auf den Gynäkologen Dr.
Michael Sch. zu und sprach ihn an “(Zitat aus den Gerichtsakten:)
Dieser Gynäkologe läßt die Schwester stehen, kommentarlos bzw. mit dem Hinweis: “Kümmern Sie sich um Ihren eigenen Kram”. Hinterfragt wird dieses
Verhalten schon während des Strafprozesses nur von den Eltern, nicht vom Gericht (“Das gehört hier nicht hin. Der Zeuge ist nicht der Angeklagte.” Richter Gerhards).
Wie steht es mit der Sorgfaltspflicht der Ärzte
und der Schwestern? Einer Pflicht, die jeder Bürger, wenn er ins Krankenhaus muß stillschweigend voraussetzt?
- Die Kinderfachärztin Frau Dr. Inge L. gab vor Gericht zu
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Zur Erinnerung ohne aktuellen Bezug, jede Parallele ist, wie in Fantasieromanen, rein zufällig: